Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 11.06.13



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG am 11.6.2013 in München

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten und testierten Jahresabschlusses sowie des gebilligten und testierten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts, einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von rd. € 12,295 Mio. einen Anteil in Höhe von ca. € 3,272 Mio. auszuschütten. Dies ergibt eine Dividendenzahlung von € 0,50 / dividendenberechtigter Stückaktie.
Quotal schüttet die Gesellschaft also lediglich 26 % des Bilanzgewinns aus. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass das erzielte Jahresergebnis im Konzern € 4,18 Mio. beträgt.
Mit dem o.g. Vorschlag sieht die Verwaltung eine Auszahlung von 78 % des Konzerjahresergebnisses vor. Dieser Wert entspricht den Vorstellungen der SdK. Dem Vorschlag ist daher aus Sicht der SdK zuzustimmen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Sowohl Umsatz als auch Ergebnis des SKW – Konzerns hat sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. So ist der Umsatz von € 428 Mio. auf € 404 Mio., das EBITDA von € 31,7 Mio. auf € 20,7 Mio. und das EBIT von € 18,4 Mio. auf € 10,3 Mio. gesunken.
Gleichwohl ist die Finanzstruktur nach wie vor solide. Der Vorstand prognostiziert bereits für das laufende Jahr eine Umsatz- und insbesondere Ergebnisverbesserung.
Es besteht aus Sicht der SdK kein Hinweis darauf, dass die negativen Tendenzen im Jahr 2012 durch den Vorstand verursacht sein könnten. Aus diesem Grund wird die SdK auch für die Entlastung der einzelnen Vorstandsmitglieder stimmen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Es besteht aus Sicht der SdK kein Hinweis darauf, dass die negative Umsatz- und Ergebnisentwicklung im Jahr 2012 dadurch verursacht ist, dass der Aufsichtsrat seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Ganz im Gegenteil hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2012 in 6 Sitzungen und sogar in einer mehrtägigen Strategiesitzung sein Engagement für das Unternehmen unter Beweis gestellt.
Aus Sicht der SdK wird der Entlastung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder daher zugestimmt.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung des ehemaligen Vorstandsmitglieds Gerhard Ertl für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung selbst schlägt vor, die Beschlussfassung für die Entlastung des Vorstandsmitglieds Ertl erneut zu vertagen.
Die Rechtsstreitigkeiten mit dem früheren Vorstand sind noch nicht abgeschlossen. Die erneute Vertagung ist daher sinnvoll und vor allem im Interesse des Unternehmens.
Die SdK schließt sich diesem Beschlussvorschlag an.

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Aus Sicht der SdK gibt es keinen Anlass, an der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu zweifeln. Im Berichtsjahr 2012 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche ausschließlich Abschlußprüferleistungen für die Gesellschaft erbracht.
Die SdK wird daher diesem Beschlussvorschlag die Zustimmung erteilen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.