Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.06.13



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Hauptversammlung der Bechtle AG am 18.6.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2012, des Lageberichts und des Konzernlageberichts, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5; 315 Abs. 4 HGB für das am 31.12.2012 abgelaufene Geschäftsjahr

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Trotz eines um ca. 10% rückläufigen Ergebnisses wurde die Sonderdividende von € 0,15 in eine Normaldividende umgewandelt, so dass die gesamte Ausschüttung bei € 1 unverändert bleibt. Bechtle schüttet damit 37% des Konzernergebnisses aus. Bei einer Eigenkapitalquote von 54% wäre eine Steigerung der Dividende möglich gewesen, ohne die Akquisitionsfähigkeit und das Wachstumsziel zu gefährden. Da jedoch Kostenoptimierungen bis hin zu punktuellen Personalmaßnahmen möglich sind, wäre eine steigende Dividende ein falsches Signal an die Mitarbeiter gewesen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Trotz Belastungen aus der Finanzkrise, z.B. in Südeuropa, konnte der Umsatz um 5% gesteigert werden. Durch hohe Investitionen (Erweiterung Verwaltung, Lager) und einen Personalaufbau in 2012 belastet fiel das EBIT um 14% und der Gewinn pro Aktie um 15%. Wenn auch u.U. der Personalaufbau etwas übertrieben wurde, ist Bechtle nach wie vor strategisch sehr gut positioniert, um von wieder anziehenden IT Märkten zu profitieren. Neue Produktfelder wurden aufgebaut, das Servicegeschäft gestärkt und die Akquisitionen recht zügig integriert.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat war mehrheitlich an den Sitzungen anwesend und hat bei wichtigen Entscheidungen mitgewirkt. Der bisherige Erfolg und die strategische Positionierung sind ein Hinweis auf eine gute Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Der AR scheint seinen Aufsichtspflichten nachgekommen zu sein. Inwiefern die 2013 erfolgte Beteiligung der Familie Schick an Cancom zu Interessenkonflikten führen wird ist unklar und sollte Teil der Diskussion auf der HV sein. Die Arbeit im vergangenen Jahr scheint dadurch nicht beeinflusst worden zu sein.

TOP 5
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Einzelabstimmung ist vorgesehen:
Zustimmung: für Kandidaten Doblisch, Hess, Jaeger, Winkler, Wolf
Begründung: Alle Kandidaten sind bereits im Aufsichtsrat vertreten. Ihre fachliche Kompetenz ist vorhanden und in der Vergangenheit wurde gute Arbeit geleistet. Ihrer Wiederwahl steht nichts entgegen.
Ablehnung: Karin Schick.
Begründung: Auch Frau Schick war bereits im alten Aufsichtsrat vertreten und ihre Arbeit ist nicht zu beanstanden. Allerdings kann nach Auffassung der SdK ein Interessenkonflikt entstehen, dass der Großaktionär, die Familie Schick, inzwischen eine Beteiligung an dem direkten Wettbewerber Cancom erworben hat.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Zwar ist das Honorar des Abschlussprüfers von € 422 Tsd. Auf € 474 Tsd. gestiegen, bewegt sich aber immer noch im Rahmen vergleichbarer Unternehmen. Die sonstigen Leistungen betrugen € 13 Tsd. und sollten damit die Unabhängigkeit der Prüfung nicht in Frage stellen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Bechtle AG und der Bechtle Immobilien GmbH

Zustimmung
Begründung: Gegen eine engere Bindung an den Konzern ist nichts einzuwenden, dient der besseren Steuerung und kann zur Optimierung, auch im Hinblick auf die Dividendenfähigkeit der AG, genutzt werden.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts (Genehmigtes Kapital 2013) sowie eine entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die SdK begrüßt zwar die vorgesehene Einräumung eines Bezugsrechts, lehnt jedoch einen Vorratsbeschluss über eine mögliche Erhöhung des Grundkapitals um mehr als 25% grundsätzlich ab. Hier soll eine Erhöhung um bis zu 50% beantragt werden. Eine Erhöhung in dieser Größenordnung sollte von den Aktionären separat und im Einzelfall genehmigt werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.