Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.05.13



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Hauptversammlung der R. Stahl AG am 17.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts des Vorstands für die R. STAHL Aktiengesellschaft (R. STAHL AG) und des Konzernlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Vom Konzernjahresergebnis in Höhe von ca. € 14 Mio. werden ca. € 6 Mio. ausgeschüttet. Das entspricht einer Ausschüttungsquote i.H.v. ca. 42 %.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Umsatz hat sich um 20 % erhöht. Das Ergebnis im Konzern von 9 Mio. auf 14 Mio. Auch der Marktanteil hat sich erhöht. Die Gesellschaft ist im Markt gut positioniert.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut beraten und überwacht. Umsatzsteigerung ca. 20 %. Ergebnissteigerung von 9 Mio. auf 14 Mio.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Die Sonstigen Leistungen liegen im Verhältnis zum Abschlussprüferhonorar im angemessenen Bereich.

TOP 6
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Enthaltung
Begründung: Bedenklich ist, dass alle sechs Kandidaten für den Aufsichtsrat vom Konsortium der Familienaktionäre der R-Stahl AG vorgeschlagen wurden. Die bereits im Aufsichtsrat sitzenden Herren Stahl und Leischner und Frau Dannenbauer gehören dem Konsortium an. Der neue Kandidat für den Aufsichtsrat, Herr Stallbörger ist mit einem Mitglied des Konsortiums verheiratet. Die zwei anderen Personen sind unabhängig und Persönlichkeiten des Wirtschaftslebens, laut R.Stahl AG. Die R.Stahl hat auf der Anteilseignerseite bereits zwei Frauen im Aufsichtsrat. Bedenklich ist die Nähe zum Familienkonsortium der R.Stahl AG. Deshalb, obwohl im größeren Maße und Sach- und Fachkunde vorhanden sein dürfte, werde ich mich bei der Abstimmung über die Aufsichtsratsmitglieder enthalten. Der Free-Float liegt bei 41 % und scheint nicht hinreichend vertreten.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.