Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.13



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Hauptversammlung der GBW AG am 15.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2012, des gebilligten Konzernabschlusses 2012 und der Lageberichte für die GBW AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrates

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,24 Euro je Aktie entspricht nicht der Forderung der SdK einer Ausschüttungsquote in Bezug auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von mindestens 40%. Jedoch entstammt ein großer Teil des Jahresüberschusses aus der Bewertungsanpassung der Immobilien. Vor allem im Raum München, der wertmäßig ca. 50% des Immobilienportfolios der GBW ausmacht, bewegen sich die Immobilienpreise seit mehreren Jahren steil nach oben. Die Nachhaltigkeit dieser Entwicklung muss erst noch nachgewiesen werden. Da die GBW von Jahr zu Jahr auch die Dividende erhöht, gegenüber dem Vorjahr ist ein Anstieg von 100% zu verzeichnen, erscheint die Dividende im Rahmen einer kontinuierlichen und stetigen Dividendenpolitik angemessen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Zustimmung.
Begründung: Die GBW konnte sowohl Umsatz als auch Ertrag steigern. Die wichtigen Kennziffern außerhalb des Immobilienvermögens wie FFO und Mieterlöse haben sich positiv entwickelt. Die Instandhaltungskosten zeigen deutlich, dass das Management an einer langfristig erfolgreichen Strategie arbeitet und nicht die gestiegenen Immobilienpreise nutzt, um kurzfristige Gewinne zu realisieren.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat kam im abgelaufenen Geschäftsjahr zu insgesamt fünf Sitzungen zusammen. Dabei hat er den Vorstand überwacht und stand diesem stets beratend zur Seite. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, die Entlastung zu verweigern.

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Gewinnabführungsvertrag zwischen der GBW AG und der GBW Asset Beta GmbH

Zustimmung.
Begründung: Der Gewinnabführungsvertrag dient zur Ordnung der gesellschaftsrechtlichen Struktur der GBW Gruppe und bringt positive steuerliche Folgen mit sich. Dies ist daher positiv für die Aktionäre. Es sind keine erkennbaren Risiken sichtbar.

TOP 6
Beschlussfassung über Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten spiegeln die Mehrheitsverhältnisse bei der Gesellschaft wieder. Alle Kandidaten verfügen über die nötige Qualifikation und sind daher geeignet, als Aufsichtsrat der GBW AG tätig zu werden. Auch das ergänzungsverlangen der Bayern LB ist zustimmungsfähig. Die genannten Ersatzkandidaten für den Aufsichtsrat verfügen ebenfalls über die nötige Qualifikationen um als Aufsichtsrat der GBW tätig zu werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

Zustimmung.
Begründung: Die SdK begrüßt einen regelmäßigen Wechsel des Abschlussprüfers. Deloitte&Touch ist einer der führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und verfügt über das nötige qualifizierte Personal, um eine Gesellschaft wie die GBW AG prüfen zu können.

Ergänzungsverlangen der Bayern LB:

Zustimmung
Begründung: siehe TOP 6.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.