Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.05.13



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Hauptversammlung der Uzin Utz AG am 14.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2012, des zusammengefassten Lageberichts für die Uzin Utz AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012 und der erläuternden Berichte des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahrs 2012

Zustimmung
Begründung: Bei einem Ergebnis von 1,88 EUR je Aktie werden mit 80 Eurocent rund 42,5 % an die Anteilseigner ausgeschüttet. Das entspricht zwar noch nicht ganz den Vorstellungen der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., die eine in etwa hälftige Teilung anstrebt. Man scheint aber auf gutem Wege zu sein.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Eine saubere Unternehmensleistung in einem nach wie vor nicht ganz einfachen Marktumfeld. Der Geschäftsbericht ist aussagekräftig.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion offensichtlich gerecht geworden, Ein detaillierter und aussagekräftiger Bericht über die Arbeit des Aufsichtsrats, der dessen Arbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr umfassend widerspiegelt.

TOP 5
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahlvorschläge bestehen aus Sicht der SdK keine Bedenken. Alle Personen erscheinen ausreichend qualifiziert den Vorstand zu kontrollieren.

TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung des Aufsichtsrats und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Die SdK fordert seit Jahren zur Vermeidung eines Interessengleichlaufes zwischen Aufsichtsrat ( Kontrollierendem) und Vorstand (Kontrolliertem) eine ausschließlich fixe Aufsichtsratsvergütung, was sich nunmehr auch im DCGK Bahn bricht. Aus Sicht der SdK wäre es somit angezeigt, die Aufsichtsräte der Gesellschaft ausschließlich angemessen fix und nicht mehr variabel zu vergüten.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der ECOVIS, Wirtschaftstreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München bestehen keine Bedenken. Neben den Gebühren für die Abschlussprüfung und Bestätigungsleistungen in Höhe von 116 TEUR wurden lediglich sonstige Beratungsleistungen in Höhe von 3 TEUR in Anspruch genommen.

TOP 8
Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Der SdK stehen, auch infolge des Unterbleibens einer individualisierten Veröffentlichung der Vorstandsbezüge, keine ausreichenden Informationen zur sachkundigen Beurteilung des Vergütungssystems der Gesellschaft zur Verfügung. Die Angaben im Geschäftsbericht sind zu vage.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.