Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.05.13



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Hauptversammlung der Nordwest Handel AG am 14.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und des Lageberichtes für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Mittels des Beschlussvorschlages werden bei einem Konzernergebnis je Aktie von 1,44 € 0,65 € pro Aktie als Dividende ausgekehrt. Die Ausschüttungsquote liegt somit bei etwa 45% und damit innerhalb der von der SdK geforderten Bandbreite von 40 bis 60% des Konzernjahresüberschusses.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Das gute Vorjahresergebnis konnte insgesamt erneut erreicht werden, wenn auch mit Verschiebungen zwischen den einzelnen Sparten. Es sind auch keine Gesichtspunkte erkennbar, die gegen eine Entlastung des Vorstands sprechen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012

Enthaltung
Begründung: Der Aufsichtsratsbericht zeichnet sich durch eine Hohe Detailfreudigkeit aus und ist auffallend umfangreich. Auf diesbezügliche Einzelkritik im Vorjahr wurde offensichtlich reagiert.

Die Vorstandsvergütung weist allerdings variable Elemente auf, deren Berechnung nicht nachzuvollziehen ist. Die Mehrjahresbonifikation (Tantieme 2) wird in das Ermessen des Aufsichtsrats gestellt, ohne dass die Kriterien der Ermessensausübung bekannt wären. Auffällig ist dabei, dass an zwei Vorstandsmitglieder eine Tantieme 2 auf Dreijahresbasis ausgeschüttet wird, obwohl diese erst seit Frühjahr 2012 für die Gesellschaft tätig sind.

Sollte der Aufsichtsrat diese Informationsdefizite in der HV beheben, bleibt eine Zustimmung zu dessen Entlastung vorbehalten.

TOP 5
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die Kandidaten kandidieren als turnusmäßig ausscheidende Mitglieder erneut für den AR. Die Kandidaten werden gleichwohl nochmals mit Kurz-Vita vorgestellt. Die Wahl beider AR-Kandidaten erfolgt als Einzelwahl. Es bestehen seitens der SdK keine Einwände gegen die Wiederwahl.

TOP 6
Wahl des Abschluss- und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Die SdK lehnt den Beschlussvorschlag aufgrund der aus unserer Sicht zu opulenten Beratungshonorare außerhalb der reinen Abschlussprüfung und vor allem für Steuerberatung ab. Aus Sicht der SdK gefährdet eine zu umfangreiche Beratungstätigkeit des Prüfers dessen Unabhängigkeit.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.