Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.13



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Hauptversammlung der CompuGroup Medical AG am 15.5.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CompuGroup Medical AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des Lageberichts für die CompuGroup Medical AG, des Konzernlageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB), des Vorschlags des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung der CompuGroup Medical AG schlägt vor, die Dividende von 0,25€ auf 0,35€ zu erhöhen. Dies entspricht einer Steigerung von 40%. Zusätzlich entspricht dies einer Ausschüttungsquote von 41,2% und liegt damit im geforderten Zielkorridor der SdK von 40% bis 60%.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr war sehr erfolgreich für die CompuGroup Medical AG. Alle Unternehmenskennzahlen konnten gesteigert werden und auch der Ausblick für die kommenden Jahre ist durchweg positiv. Auch im Branchenvergeich liegt die CompuGroup Medical AG, insbesondere bei Martkanteilen auf den vorderen Plätzen. Es liegen keine Ermittlungsverfahren vor und auch sonst wurden die normativen Forderungen der SdK zur guten „Corporate Governance“ eingehalten.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Nach unserer Kenntnis ist insgesamt der Aufsichtsrat seinen Kontroll- und Überwachungspflichten nachgekommen. Ebenso wurde der Vorstand durch den Aufsichtsrat hinreichend beraten und der AR wurde in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden.

TOP 5
Wahl des Prüfers für den Abschluss des Geschäftsjahres 2013 und für prüferische Durchsichten im Geschäftsjahr 2013

Zustimmung
Begründung: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers prüft seit 2005 die CompuGroup Medical AG und überschreitet damit die geforderte Maximalzeit der SdK von 10 Jahren nicht. Gleichzeitig wurden innerhalb dieser Zeit die Prüfungsteams gewechselt, was die SdK ebenfalls befürwortet. Die Beratungshonorare und sonstigen Leistungen betragen im Vergleich zu den Prüfungskosten 18,7 % und liegen damit unterhalb der von der SdK geforderten Maximalgrenze von 25%. Insgesamt ist also die Unabhängigkeit der Prüfungsgesellschaften gewährleistet.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.