Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 18.04.13



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der GEA Group Aktiengesellschaft am 18.4.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der GEA Group Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des mit dem Lagebericht der GEA Group Aktiengesellschaft zusammengefassten Konzernlageberichts zum Geschäftsjahr 2012 einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Begründung: Der Verwendung des Bilanzgewinns wird zugestimmt, allerdings ist anzumerken, dass die grundsätzlichen Anforderungen der SdK bei einer Gewinnausschüttung nicht erfüllt sind. Die SdK fordert eine Ausschüttung von 40 - 60 % unter Berücksichtigung des Konzernergebnisses. Der Vorschlag der Verwaltung beinhaltet aber nur 34,4 % und hinkt damit anderen Gesellschaften nach.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Die SdK wird den Vorstand entlasten, da er nach den uns derzeit vorliegenden Informationen seine Aufgaben stets wahrgenommen hat, wenngleich das Geschäftsjahr bezüglich Umsatz- und Ergebnisanstieg eher als gemäßigt angesehen wird.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat ist zu entlasten, da er nach unserer Kenntnis seinen Aufgaben der Beratung, Überwachung und Kontrolle des Vorstands nachgekommen ist.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Die SdK wird nicht für eine Bestellung der KPMG als Abschlussprüfer stimmen. Die SdK hält die KPMG grundsätzlich für geeignet, den Jahresabschluss zu prüfen, rügt aber eine über das Prüfungsmandat hinausgehende Abhängigkeit. Im Geschäftsbericht wird auf Seite 190 ein Gesamthonorar von 3.505 T€ ausgewiesen. Darin sind 1.054 T€ nicht prüfungsrelevante Leistungen enthalten. Damit ist eine Unabhängigkeit des Prüfers aus Sicht der SdK nicht mehr gegeben. Für Aktionäre ist aber das Testat eines unabhängigen Prüfers ein nicht zu vernachlässigendes Entscheidungskriterium bei einem Aktieninvestment.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.