Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.04.13



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Hauptversammlung der RENK AG am 24.4.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RENK Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2012, des Lageberichts der RENK Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2012 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns der RENK Aktiengesellschaft

Ablehnung
Begründung: Die Dividende ist, zum Vorjahr gesehen, zwar um 20 Eurocent auf 2,00 EUR angehoben, die Ausschüttungsquote liegt aber bei einem Ergebnis von 6,69 EUR noch unter 30% und damit weit unter der von der SdK geforderten hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär. Dies ist bei einer Nettoliquidität von 124 Mio. EUR nicht zu akzeptieren.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die wesentlichen Unternehmenskennzahlen erfreulich steigern können. Hervorzuheben ist auch heuer die Qualität der Unternehmenskommunikation, insbesondere durch den Geschäftsbericht, der die Entwicklung des Unternehmens informativ, umfassend und transparent wiedergibt.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Dem Aufsichtsrat kann die Entlastung erteilt werden, da dieser seine Kontrollfunktion offensichtlich gewissenhaft ausgefüllt und den Vorstand überwacht und mit seinem Rat unterstützt hat.
Der Bericht des Aufsichtsrats ist erfreulich aussagekräftiger geworden, er zeichnet ein recht gutes Bild von der Arbeit des Aufsichtsrats.

TOP 5
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl der Herren Prof. Finkbeiner und Dr. Jeske, sowie der Wahl von Frau Dr. Bartölke, der Herren Dr. Pachta-Reyhofen , Prof. Neubauer und Prof. Neumann wird zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt bei den Herren Dr. Jeske, Dr. Pachta-Reyhofen und Prof. Neumann, obwohl die Mandatsanzahl die von der SdK im Regelfall vorgeschriebene Obergrenze von drei Mandate bei operativ tätigen Personen liegt, weil die Gesellschaft ihr operatives Geschäft in Form selbständiger Töchter ausübt und keine typische Holdinggesellschaft ist. Dies ist noch vor der Wahl zu hinterfragen.

TOP 6
Neufassung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die Neufassung der Satzung ist auf Grund des nunmehr anzuwendenden Mitbestimmungsgesetzes notwendig geworden. Erfreulich ist, festzustellen, dass die Vergütung des Aufsichtsrats künftig nicht mehr eine variable und dividendenabhängige Komponente enthält, sondern ausschließlich aus einer Fixvergütung besteht. Weitere Änderungen sind mehr redaktioneller Art.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013

Ablehnung
Begründung: Der Wiederwahl von PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer 2013 wird nicht zugestimmt.
Neben dem Honorar für die Abschlussprüfung und sonstige Bestätigungs- und Bewertungsleistungen in Höhe von 243 TEUR wurden von PwC für, Steuerberatungs- und sonstige Leistungen in Höhe von 304 TEUR in Anspruch genommen.
Die SdK unterstützt die Bestrebungen im politischen Raum, die eine strikte Trennung zwischen Prüfung und Beratung anstreben, da auf diese Weise die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung gestärkt wird.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.