Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 11.04.13



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a.o. Hauptversammlung der Deutsche Bank AG am 11.4.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2 (Verwendung des Bilanzgewinns) der Hauptversammlung am 31. Mai 2012

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft wies zum Zeitpunkt der HV am 31.05.2012 ein sog. hartes Kernkapital (ohne Hybridinstrumente) von 9,5% und lag damit nur 0,5% oberhalb der von den Aufsichtsbehörden geforderten Quote. Obgleich die Ausschüttungsquote gemessen am Konzernergebnis mit dem Selbstverständnis der Deutschen Bank unvereinbare 16,87% beträgt, trägt die SdK die von der Gesellschaft kommunizierte Thesaurierungspolitik zur weiteren Stärkung des Kernkapitals mit.
Die deutlich schlechtere Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 ändert an dieser Einstellung schon deswegen nichts, weil die Dividenden längst ausbezahlt sind und eine Ablehnung des Bestätigungsbeschlusses mit dem Behalten der Dividenden nicht vereinbar wäre. Das abgelaufene Geschäftsjahr zeigt aber noch deutlicher, dass Stabilisierungsmaßnahmen notwendiger denn je sind, sich diese aber nicht auf Beiträge des Aktionärs durch Dividendenverzicht beschränken dürfen.

TOP 2
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 5 (Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012, Zwischenabschlüsse) der Hauptversammlung am 31. Mai 2012

Zustimmung
Begründung: Wie schon beim geplanten Abstimmverhalten zur ordentlichen HV am 31.05.2012 bestehen gegen den Beschlussvorschlag keine Einwände. Vielleicht nimmt die Verwaltung die außerordentliche HV am 11.04.2013 als Gelegenheit zum Anlass, von sich eine stichhaltige Begründung für die Leistungserbringung der sog. sonstigen Leistungen zu liefern, nachdem die Verwaltung die Gelegenheit in der ordentlichen HV am 31.05.2013 nicht nutzte.

TOP 3
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 9 (Wahl zum Aufsichtsrat) der Hauptversammlung am 31.12.2012

Zustimmung
Begründung: Gegen die Kandidaten bestehen keine Bedenken hinsichtlich deren Eignung. Insbesondere die Kandidatur von Herrn Dr. Achleitner, der über profunde Erfahrungen im Bereich des Investmentbankings zu verfügen scheint, wird seitens der SdK in der Erwartung eines effektiven Kontrollgewichts zum investmentlastigen Vorstand begrüßt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.