Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.03.13



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> Hauptversammlung der IBS Aktiengesellschaft excellence, collaboration, manufacturing am 15. März 2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs) jeweils für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 30. September 2012 sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Verwendung des Bilanzgewinns für das vom 01. Januar 2012 bis 30. September 2012 laufende Rumpfgeschäftsjahr (nachfolgende „Rumpfgeschäftsjahr“) in Höhe von 1.350.005,11 € zur Ausschüttung einer Dividende von 0,04 € je dividendenberechtigter Stückaktie entspricht den Ergebnissen der IBS AG und den Prognosen aus der außerordentlichen HV vom 19. November 2012.
Vor dem Hintergrund der bisherigen Geschäftsentwicklung und vorliegenden, bisher plausibel erscheinenden Zukunftsprognosen kann dem vorgeschlagenen Gewinnvortrag auf das Jahr 2013 (1.074.682,51 €) ebenso Zustimmung erteilt werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2012

Enthaltung
Begründung: Der Vorstand hat im Zuge der Übernahme durch Siemens bereits im Rahmen der HV in 2012 ein eher unglückliches Bild abgegeben.
Der langjährige Vorstandsvorsitzende und Gründer der IBS AG war kurz vor der HV überraschend zurückgetreten und hat dadurch zu einer zusätzlichen Verschlechterung des Ergebnisses aufgrund notwendiger Ausgleichszahlungen gesorgt. Der Führungswechsel im Vorstand erfolgte hastig und wirkte konzeptlos. Hierdurch dürfte Vertrauen verloren gegangen sein, welches sich der neue Vorstand zunächst neu erarbeiten muss.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2012

Enthaltung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat gem. Bericht den Vorstand in seiner Aufgabenerfüllung unterstützt.
Die Übernahme durch Siemens erfolgte in enger Begleitung durch den Aufsichtsrat, der in zahlreichen Sitzungen und Zusammenkünften hier aktiv beteiligt war.
Allerdings sorgte der Rücktritt des langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden in der HV vom 28. Juni 2012 für eine denkwürdige Überraschung, was eher auf skeptische und besonders kritische Reaktionen der Anteilseigner gestoßen ist. Mangels transparenter Begründung blieben die Hintergründe hierfür weitgehend im Unklaren. Ob die Durchsetzung von 2 Mitgliedern des Aufsichtsrates aus dem Bereich der Siemens AG als vertrauensbildende Maßnahme wirken kann, bleibt abzuwarten.

TOP 5
Beschlussfassung über die Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

Zustimmung
Begründung: Die Umstellung der Aufsichtsratsvergütung auf eine feste jährliche Vergütung für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr (zzgl. Erstattung der Auslagen und der auf die Vergütung und Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer) ist zu begrüßen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Gegen die Berufung der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 / 2013 bestehen keine Bedenken.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.