Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 05.03.13



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Carl Zeiss Meditec AG am 5.3.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2012 sowie der Lageberichte für die Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011/2012

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird um 1/3 gegenüber dem Vorjahr erhöht, womit der letztjährigen SdK-Forderung nachgekommen wurde. Die Ausschüttungsquote beträgt 45% des Konzernüberschusses und liegt damit innerhalb des von der SdK angestrebten Bereichs. Allerdings erschiene auch eine höhere Ausschüttung möglich, zumal die Gesellschaft über erhebliche Liquiditätsreserven verfügt, die derzeit nicht mit nennenswertem Ertrag angelegt werden können.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat ein erfolgreiches Geschäftsjahr mit Steigerung von Umsatz und Ergebnis abgeschlossen. Das gilt für alle Geschäftsbereiche und alle Regionen. Investitionen und Forschung wurden fortgeführt. Besondere Risiken des Unternehmens sind nicht zu erkennen. Der Geschäftsbericht erscheint aussagekräftig.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, ist der Aufsichtsrat ebenfalls seinen Verpflichtungen nachgekommen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013

Zustimmung
Begründung: Es spricht nichts gegen Ernst & Young. Vielmehr ist zu begrüßen, dass der Abschlussprüfer mit diesem Jahr gewechselt wird, was der Forderung der SdK aus dem Vorjahr entspricht.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.