Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.02.13



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Hauptversammlung der Bertrandt AG am 20.02.2013

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. September 2012 und des Lageberichts der Bertrandt Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzern-Abschlusses zum 30. September 2012 und des Konzern-Lageberichts, des in den Lageberichten enthaltenen erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011/2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Bertrandt Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2011/2012

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schüttet ca. 40 % des Konzernergebnisses aus.
Damit bewegt die Gesellschaft sich in dem Rahmen, wie er von der SdK grundsätzlich vorgesehen ist (40-60 %). Die Dividende wird von € 1,70 auf € 2,00 erhöht.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat das Unternehmen weiter vorangebracht.
Es wurden über 1.300 Mitarbeiter neu eingestellt.
Der Umsatz konnte um 23 % gesteigert werde. Ebenso konnte das Ergebnis gesteigert werden. Die Gesellschaft erhöht die Dividende für die Aktionäre.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat das Unternehmen gut überwacht und beraten. Es wurden, um mit dem Wachstum des Unternehmens Schritt zu halten, zwei weitere neue Vorstände bestellt.

TOP 5
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Fahrerprobung Süd GmbH vom 11. Dezember 2012

Zustimmung
Begründung: Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge haben steuerliche Vorteile zu Gunsten der Unternehmung, die letztendlich auch wieder den Aktionären zu Gute kommen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt Ehningen GmbH vom 11. Dezember 2012

Zustimmung
Begründung: Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge haben steuerliche Vorteile zu Gunsten der Unternehmung, die letztendlich auch wieder den Aktionären zu Gute kommen

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Bertrandt GmbH vom 11. Dezember 2012

Zustimmung
Begründung: Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge haben steuerliche Vorteile zu Gunsten der Unternehmung, die letztendlich auch wieder den Aktionären zu Gute kommen

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden genehmigten Kapitals (§ 5 Abs. 8 der Satzung der Gesellschaft), die neue Ermächtigung des Vorstands zur Erhöhung des Grundkapitals mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses (genehmigtes Kapital 2013) und die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Der ursprüngliche Hauptversammlungsbeschluss vom 18.2.2009 soll aufgehoben und ein neuer Vorratsbeschluss gefasst werden.
Konkrete Pläne zu dem genehmigten Kapital liegen wohl nicht vor.
Die Gesellschaft führt aus, dass die Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechtes bei Kapitalerhöhungen 20 % des vorhandenen Grundkapitals nicht überschreiten dürfen. Da es sich um einen reinen Vorratsbeschluss handelt, kann bei einem Bezugsrechtausschluss von mehr als 10 % nicht zugestimmt werden.

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013

Ablehnung
Begründung: Die Honorare für sonstige Leistungen und Steuerberatungsleistungen betragen mehr als 25 % als die Vergütung für die Abschlussprüfung.
Dies ist für die SdK im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ein Ausschlusskriterium. Deshalb erfolgt eine Ablehnung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.