Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 18.12.12



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Außerordentliche Hauptversammlung der CANCOM AG am 18.12.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Beschlussfassung über den Formwechsel in eine Societas Europaea (SE)

Zustimmung
Begründung: Mit dem Formwechsel dokumentiert CANCOM seine ambitionierten Expansionsziele, die das Unternehmen in der Vergangenheit stets überlegt und auch gewinnbringend umgesetzt hat. Der Formwechsel hat weder Einfluss auf die Berichtspflichten des Unternehmens noch die Zugehörigkeit zum TecDAX . Es bleibt beim dualistischen System Vorstand und Aufsichtsrat. Die Satzung der CANCOM AG wurde, abgesehen von redaktionellen Korrekturen, inhaltlich nicht verändert.

TOP 2
Feststellung von § 4 der Satzung der Societas Europaea (SE) im Fall einer vor Eintragung des Formwechsels wirksam gewordenen Kapitaländerung aufgrund des Kapitalerhöhungsbeschlusses des Vorstandes vom 25. Oktober 2012

Zustimmung
Begründung: Mit der am 25.10.2012 vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenen Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital, das auch komplett platziert wurde, ist das Grundkapital der Gesellschaft von bisher 10.390.751 EUR auf 11.429.826 EUR erhöht worden.

TOP 3
Wahl des Aufsichtsrats der Societas Europaea (SE)

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl aller bisher bereits amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen keine Bedenken. Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

Das endgültige Abstimmungsverhalten wird auf der Hauptversammlung festgelegt.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.