Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 07.11.12



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Hauptversammlung der Balda AG am 07.11.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012, des Berichts des Aufsichtsrats, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die Umstellung des Geschäftsjahrs mit der Möglichkeit, noch in 2012 eine weitere Dividende in Höhe der vorgeschlagenen – 2,00 € -- zahlen zu können, war bereits Gegenstand der letzten ordentlichen HV von Balda im Mai 2012. Es handelt sich um einen Anteil – insgesamt ca. ein Drittel – des Veräußerungserlöses aus der TPK-Beteiligung. Die Balda AG, die seit Jahren operative Verluste einfährt und sich in einem grundsätzlichen Restrukturierungsprozess befindet, muss ihre Aktionäre an dem nicht notwendigen Betriebsvermögen angemessen beteiligen. Insofern ist die Höhe der Dividende eher am unteren Ende einzuordnen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012

Enthaltung
Begründung: Der seit Januar 2012 amtierende neue Vorstand hat zwar grundsätzlich die notwendigen Maßnahmen für die Zukunft der Balda AG formuliert und verkündet, bisher aber noch keine Erfolge in der Umsetzung vorzuweisen. Es mag sein, dass der Zeitraum von 6 Monaten – also das letzte Rumpfgeschäftsjahr 2012 – dafür noch zu kurz war. Auf der anderen Seite ist der völlig ungenügende Umsatz des Geschäftsjahrs 2011 noch einmal deutlich unterschritten worden (auch auf der Basis eines Vergleichs von 6 Monaten). Außerdem ist wiederum ein erheblicher operativer Verlust eingefahren worden. Es muss daher ein deutliches Zeichen gesetzt werden, dass Erfolge in der Führung des Unternehmens Voraussetzung für die Zustimmung der außenstehenden Aktionäre sind.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 30. Juni 2012

Enthaltung
Begründung: Hier gilt sinngemäß das Gleiche wie zu TOP 3. Der AR trägt eine erhebliche Mitverantwortung an den Problemen des Unternehmens, u.a. auch durch die häufigen Wechsel in der Führung des Unternehmens. Nach der Ablehnung der Entlastung des AR durch die SdK in der letzten HV kann aufgrund der fehlenden bisher Erfolge sollte jetzt keine Zustimmung erfolgen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012/2013

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl von BDO anstelle von Deloitte&Touche bestehen keine Bedenken. Ein Wechsel des Abschlussprüfers ist sinnvoll, auch im Hinblick auf die Historie von Balda.

TOP 6
Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von 2 (von 3) Kandidaten einschließlich des Aufsichtsratsvorsitzenden bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, auch wenn der AR in der Vergangenheit zum Teil recht unglücklich agiert hat (s.o. TOP 4). Zu begrüßen ist, dass mit dem vorgeschlagenen dritten Kandidaten künftig nicht mehr ein weiterer Vertreter der Mehrheitsaktionärin im AR vertreten sein wird, was von der SdK in den beiden letzten HVs gefordert worden war.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.