Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 17.10.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der SYGNIS Pharma AG am 17.10.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das am 31. März 2012 beendete Geschäftsjahr 2011/2012, sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. (4), 315 Abs. (4) des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Den Damen und Herren des Aufsichtsrates wird Entlastung erteilt, obwohl die Klinikversuche der Phase-II-Wirksamkeitsstudie für AX200 keine signifikanten Ergebnisse gebracht haben. Der Aufsichtsrat hat seine Arbeit vollumfänglich den Unternehmenszielen gewidmet.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Den Herren des Vorstands wird Entlastung erteilt. Obwohl die ca. 10 jährige Forschungsarbeiten an dem AX 200 Projekt durch die Ergebnisse der Studie als nicht erfolgreich gewertet werden müssen, sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Fehler in der Abwicklung der Studie erkennbar. Aus Sicht der SdK ist hier der auch stets beschriebene Risikofall eingetreten. Sowohl Risiko als auch das Fehlen eines starken Umsatzträgers waren allen Beteiligten bekannt. Dem Vorstand ist es gelungen, über die in dieser HV zu beschließenden Maßnahmen eine Neuausrichtung der Gesellschaft zu ermöglichen. Dass sich das Ergebnis möglicherweise nicht mit den ursprünglichen Erwartungen der Altaktionäre deckt, ist sicher bedauerlich, kann jedoch nicht als Fehlverhalten des Vorstands gewertet werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft zum Zwecke der Deckung von Verlusten und der Verbesserung der Kapitalmarktfähigkeit nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die SdK wird dem TOP 4 zustimmen, da durch diese Maßnahme der weitere Fortbestand der Gesellschaft gewährleistet wird und nur dadurch eine Neuausrichtung eingeleitet werden kann.

TOP 5
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sacheinlagen

Zustimmung
Begründung: Die SdK wird der Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen zustimmen, da nach derzeitigem Kenntnisstand hierin eine berechtigte Hoffnung der mittel- bis langfristigen Fortführung der Gesellschaft besteht. Eine Ablehnung würde nach unserer Auffassung die Gesellschaft in Kürze in Liquiditätsschwierigkeiten bringen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die SdK sieht keine Bedenken gegen eine Änderung des Geschäftsjahres, insbesondere in dem Zusammenhang der vorgesehenen Neuausrichtung und wird daher dem TOP 6 zustimmen.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. April 2012 bis zum 31. Dezember 2012

Ablehnung
Begründung: Grundsätzlich bestehen gegen die Wahl der Ernst & Young GmbH keine Einwände. Im vorliegenden Fall wird die SdK nichtsdestotrotz aufgrund der durch den Abschlussprüfer erbrachten Steuerberatungsleistungen den Beschlussvorschlag ablehnen. Die SdK fordert diesbezüglich eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung sicherzustellen.

TOP 8
Genehmigung von Amtsniederlegungserklärungen und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Zustimmung
Begründung: Die SdK sieht den vorgeschlagenen Rücktritt des Aufsichtsrats sowohl in dem Wechsel der Anteilseigner wie auch in der Neuausrichtung begründet. Daher wird sie dem Vorschlag zustimmen, erwartet aber, dass sich insbesondere die neuen Kandidaten auf der HV persönlich vorstellen.

TOP 9
Beschlussfassung über die Zuständigkeit für den Vorsitz in der Hauptversammlung sowie die entsprechende Änderung der Satzung

Zustimmung
Begründung: Die SdK sieht keine Bedenken bei dem Vorschlag über die Regelung des Aufsichtsratsvorsitzes und der Satzungsänderung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.