Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.09.12



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Hauptversammlung der Jetter AG am 19.9.2012

Endgültiges Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Jetter AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.03.2012, des Lageberichts für die Jetter AG und des Lageberichts für den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011/12 sowie des Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das am 31.03.2012 endende Geschäftsjahr

Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Vorstandes sprechen würden. Aus Sicht der SdK hat der Vorstand seine nach Satzung und Gesetz vorgesehenen Pflichten erfüllt.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das am 31.03.2012 endende Geschäftsjahr

Zustimmung
Begründung: Es gibt keine Anhaltspunkte, die gegen eine Entlastung des Aufsichtsrates sprechen würden. Aus Sicht der SdK ist der Aufsichtsrat seinen Überwachungs- und Prüfpflichten nachgekommen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/13

Endgültiges Abstimmungsverhalten

Zustimmung

Begründung: Einmalige Beratungskosten war Analyseauftrag über Lagerbestand und -abfluss. Hauptthema war, ob Materialschwund vorliegen würde. Ist aber nicht der Fall. Einmalige Beratungskosten werden im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr anfallen.

geplantes Abstimmungsverhalten

Ablehnung

Begründung: Die SdK fordert einen Wechsel der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach 7 bis 10 Jahren. Es soll damit eine zu große Vertraulichkeit zwischen der Prüfungsgesellschaft und der zu prüfenden Gesellschaft verhindert werden. Es ist nicht bekannt wie lange der Wirtschaftsprüfer die Gesellschaft schon prüft.
Außerdem fordert die SdK grundsätzlich und prinzipiell – ebenso wie die EU-Kommission – die Trennung von Prüfung und sonstigen Leistungen, um zu verhindern, dass die Prüfer ihre eigenen Leistungen prüfen und damit die Unabhängigkeit zu gewährleisten.
Die SdK fordert daher, dass die sonstigen Leistungen außerhalb der Jahresabschlussprüfung 25% gemessen am Prüfungshonorar nicht übersteigen was im vorliegenden Fall nicht gewährleistet ist und somit zur Gesamtablehnung führt.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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