Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.08.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Gesco AG am 30.8.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte der GESCO AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011/2012 (01.04.2011 bis 31.03.2012) inklusive des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011/2012

Zustimmung
Begründung: Der Gewinn der Gesco AG wurde im Jahr 2012 fulminant um fast 50% gesteigert, die Dividende steigt analog von 2,00 € auf 2,90 €.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011/2012

Zustimmung
Begründung: Umsatz und Ergebnis wurden im Jahr 2011 auf neue Rekordhöhen entwickelt. Endlich (in 2012) konnten auch in kurzer Zeit 4 Akquisitionen erfolgreich durchgeführt werden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011/2012

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft ist gut aufgestellt, die Tochtergesellschaften der Gesco arbeiten fast ausnahmslos erfolgreich in ihren jeweiligen Märkten. Neuakquisitionen werden nur bei positivem Chance-Risiko-Verhältnis durchgeführt. Die Unternehmenskultur ist leistungsorientiert und nachhaltig.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012/2013

Zustimmung
Begründung: Zwar wurde der Abschlussprüfer auch für andere Arbeiten eingesetzt, vor allem mit Steuerberatungsaufgaben im Zusammenhang mit Übernahmen. Dieser Honoraranteil bleibt aber insgesamt im Gesco-Konzern unter 25 % der Abschlussprüfergebühren. Eine Unabhängigkeitseinschränkung sehen wir aufgrund der sonstigen Leistungen nicht.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft weist trotz der Übernahmen noch immer hervorragende Bilanzrelationen aus. Der starke Cashflow hätte eine Finanzierung aus Eigenmitteln ermöglicht und den Kursverfall von über 70€, der bis heute absolut und relativ zum SDAX nicht aufgeholt ist, verhindert. So sehr neue Investoren bei der Gesco zu begrüßen sind, weil sie Marktbreite und Liquidität der Aktie am Markt tendenziell erhöhen, um so mehr muss erstaunen, dass sie mit einem Vorteil von 14% p.a. gegenüber Altinvestoren begünstigt wurden, 5% günstigerer Einstand als am Markt (28.und 29.2.2012) und nach einem halben Jahr Haltezeit voller Dividendenanspruch.
Eine neue Kapitalerhöhung ist weder von den Bilanzrelationen noch von der Liquiditätssituation der Gesellschaft unserer Meinung nach erforderlich. Die Gefahr einer weiteren Kursstagnation trotz hervorragender Ergebnisse ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.