Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 27.08.12



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Abstimmverhalten der SdK zur HV der Garant Schuh+Mode AG Hauptversammlung der Garant Schuh + Mode AG am 27.8.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011 (inklusive der Berichte des Vorstands zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5, § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Auch in 2011 wurde das Ergebnis der Gesellschaft vor Steuern (EBT) positiv entwickelt bei stagnierendem Umsatz und rückläufiger Marge. Leider wurde durch die unerwartet hohe Steuerquote von über 50 % (im Wesentlichen Vorjahre) das Ergebnis wieder halbiert.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Risiken wurden in 2011 weiter reduziert (z.B. Übernahme Delkredere durch die DZ Bank), Abschreibungen auf überfällige Forderungen, so dass die Gesellschaft für die Zukunft gut gerüstet erscheint.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Allein 288 T€ wurde vom Abschlussprüfer für Steuerberatungsleistungen bei Abschlusskosten von 92 T€. Das ist mehr als ein schlechter Witz bei einer Steuerzahlung von 1Mio. €, spricht weder für die Kompetenz des Abschlussprüfers in Steuerfragen noch für seine Unabhängigkeit in Abschlusssachen, da er seinen eigenen Abschluss (indirekt) prüft.

TOP 5
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GARANT SCHUH + MODE AKTIENGESELLSCHAFT auf die ANWR GARANT International AG mit Sitz in Mainhausen (Hauptaktionärin) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG

Zustimmung
Begründung: Mit 13,60 € für 0,01 Vz-Aktie (alt: 5,68), 16,96 € für 0,39-Vz-Aktie (alt: 6,80) und 34,00 € für 1,41 Vz-Aktie (alt:12,29) scheint das Abfindungsangebot jetzt angemessen zu sein. Es entspricht auch in etwa meinen Schätzungen aus 2011 (s. HV-Bericht) für eine Kapitalisierung der Nachzahlungen an die Vorzugsaktionäre. Inwieweit und wie hoch durch die Mehrheitsübernahme der ANWR eine Vermögensposition latente Steuern weggefallen ist, die den Vorzugsaktionären eigentlich zuzurechnen gewesen wäre, wird auf der HV versucht zu klären.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.