Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.08.12



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Hauptversammlung der Beate Uhse AG am 20. August 2012 in Flensburg

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapital-anleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 der Beate Uhse Aktiengesellschaft mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5 sowie 315 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 HGB. Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die Restrukturierung weiter vorangetrieben und verfügt über eine aus Sicht der SdK realisierbare Strategie, um den Konzern bis 2015 abschließend zu restrukturieren. Dabei wurden in 2011 der Umsatz plangemäß signifikant zurückgeführt, das Working Capital optimiert und die Kosten gesenkt. Der Cashflow war, vor allem aufgrund der Verbesserung beim Working Capital, deutlich positiv und wurde zur weiteren Rückführung der (Finanz)Verschuldung genutzt. Das Ebitda war positiv und das Ebit bewegte sich mit minus 5 Mio. € in der Mitte der geplanten Spanne. Die Entwicklung beim Ebit war allerdings im Berichtsjahr je nach Vertriebsweg unterschiedlich. Im Versandhandel sowie im Bereich Entertainment war das Ebit wieder positiv bzw. deutlich positiver, im Einzel- und Großhandel gegenüber Vorjahr zwar verbessert, aber immer noch negativ. Für 2012 erwartet der Vorstand eine weitere Stabilisierung des Geschäfts und eine mehr oder weniger „schwarze Null“. Problem bleibt die Finanzierung des holländischen Teilkonzerns, wo die Existenz von Beate Uhse vom Wohlverhalten der ING abhängt.

TOP 3
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Soweit für die SdK erkennbar, hat der Aufsichtsrat seine Kontroll- und Beratungspflichten im ausreichenden Maße erfüllt und den Vorstand u. a. in acht Sitzungen bei der Restrukturierung des Konzerns unterstützt.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist sicherlich geeignet Gesellschaft und Konzern zu prüfen. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund der aus SdK-Sicht zu hohen Honorare au-ßerhalb der reinen Abschlussprüfung ab. Die SdK fordert zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Prüfung eine weitestgehende Trennung von Prüfung und Beratung.

TOP 5
Schaffung eines Genehmigten Kapitals

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft verfügt aus Sicht der SdK aktuell über ausreichende Vorratskapitalia, die ohne Kapitalschnitt so wohl nicht genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund erscheint der Beschlussvorschlag, der im Übrigen die von der SdK auch grundsätzlich abgelehnte, gesetzlich maximal zulässige Ermächtigungsvariante darstellt, zum jetzigen Zeitpunkt unnötig.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.