Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.07.12



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Hauptversammlung der Indus Holding AG am 3.7.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, sowie des zusammengefassten Lageberichtes für die INDUS Holding AG und den Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die Dividende wird von 0,90 € auf einen Euro je Aktie angehoben. Dies entspricht bei einem Konzerngewinn von 2,70 € einer Ausschüttungsquote von 37 % und liegt damit nur leicht unter der von der SdK grundsätzlich geforderten Beteiligung der Aktionäre an dem Unternehmenserfolg von 40-60 %, so dass dem Vorschlag zugestimmt werden kann.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die selbst gesteckten Ziele deutlich übererfüllt und die Gesellschaft gut für die Zukunft aufgestellt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seinen Pflichten ordnungsgemäß nachgekommen. Der Aufsichtsratsbericht ist vollständig, detailliert und gibt einen guten Überblick über die geleisteten Tätigkeiten.

TOP 5
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Der Vorratsbeschluss zur Schaffung eines Genehmigten Kapitals II über EUR 11.940.519,61 ist auf 20 % des Grundkapitals in Höhe von Euro 57.792.116,42 beschränkt und wäre damit grundsätzlich zustimmungsfähig. Da der Vorstand jedoch bereits ermächtigt ist das Grundkapital bis zum 30. Juni 2014 um weitere Euro 14.328.626 (genehmigtes Kapital I) zu erhöhen, droht aufgrund der Summe der Vorratsbeschlüsse eine Verwässerung der Anteile der Altaktionäre.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

3 x Zustimmung, 1 x Ablehnung
Begründung: Gegen eine Wiederwahl von Herrn Dr. Allerkamp und Dr. Bartsch sowie einer Neuwahl der Herren Selzer bestehen keine Bedenken.

Gegen die Neuwahl des Vertreters der Großaktionärin Bayerische Versicherungskammer, Herrn Späth, spricht die Ämterhäufung. Es wird kritisch zu hinterfragen sein, wie er als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Versicherungskammer Bayern sowie zehn Aufsichtsratsmandaten noch genug Zeit für eine weitere Aufsichtsratstätigkeit hat. Die SdK vertritt die Auffassung, dass sogenannte „Berufsaufsichtsräte\" nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate innehaben sollten.

TOP 7
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers (sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts), jeweils für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Die Wiederwahl der Treuhand und Revision Aktiengesellschaften Niederrhein Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer wird abgelehnt, da diese in erheblichem Umfang neben Honoraren für die Abschlussprüfung in Höhe von 215.000 € sonstige Leistungen und Steuerberatungsleistungen in Höhe von insgesamt 67.000 € erbracht hat. Die SdK sieht grundsätzlich bei einem Anteil der sonstigen Leistungen von über 25 % an der Gesamtvergütung die Unabhängigkeit der Prüfungsleistung als nicht mehr gewährleistet an.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.