Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.06.12



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Hauptversammlung der Bayerische Gewerbebau AG am 21.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft de Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die Bayerische Gewerbebau AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die vorgeschlagene Dividende in Höhe von 0,69 Euro je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von ca. 39%. Dies liegt leicht unter der von der SdK geforderten Ausschüttungsquote von ca. 40-60%. Aufgrund der geringen Abweichung von der SdK Forderung und des volatilen gesamtwirtschaftlichen Umfeldes ist dies jedoch noch angemessen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft verfügt aufgrund des Geschäftsmodells über konstante Cashflows. Die Entwicklung ist insgesamt als plangemäß und somit zufriedenstellend zu beurteilen. Aufgrund der Abhängigkeit der Gesellschaft zu den Schwesterunternehmen und den in den letzten zwei Jahren getätigten Transaktionen zwischen den Gesellschaften sind jedoch die Vorgänge auf der HV noch kritisch zu hinterfragen. Aktuell spricht jedoch nichts gegen eine Entlastung.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt vier Sitzungen die Arbeit des Vorstands überwacht und stand diesem auch stets beratend zur Seite. Es spricht generell nichts gegen eine Entlastung, jedoch müssen auch hier die Geschäfte mit den Schwestergesellschaften und die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats hierbei hinterfragt werden.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung.
Begründung: Die drei vorgeschlagenen Herren verfügen nachweislich über die Expertise, als Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Verfügung zu stehen. Es gibt keinerlei Zweifel an deren Unabhängigkeit, was für ein „Familienunternehmen“ wie die BGB nicht selbstverständlich ist.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gehört zu den TOP 10 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland. An der Qualifikation der Mitarbeiter gibt es keine Zweifel und die Gesellschaft erscheint daher geeignet, die Abschlussprüfung der BGB vorzunehmen.

TOP 7
Beschlussfassung über die Neuregelung der Aufsichtsratsvergütung und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung.
Begründung: Die vorgeschlagene Vergütung ist eine reine fixe Vergütung und scheint ihrer Höhe nach angemessen zu sein.

TOP 8
Beschlussfassung über Satzungsänderungen

Ablehnung.
Begründung: Die vorgeschlagenen Änderungen sehen unter anderem vor, das Rede- und Fragerecht der Aktionäre zu begrenzen. Dies erscheint aus Sicht der SdK nicht angemessen zu sein. Die Aktionäre und somit die Eigentümer der Gesellschaft sollten auf der jährlich stattfindenden Hauptversammlung stets alle Möglichkeiten haben, Fragen zum Unternehmen und dessen Entwicklung stellen zu können. Eine Beschränkung widerspricht den Vorstellungen der SdK.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.