Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.07.12



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Hauptversammlung der VIB Vermögen AG am 04.07.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der VIB Vermögen AG und des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2011, der Lageberichte für die VIB Vermögen AG und den VIB-Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011

Zustimmung
Begründung: Die Verwaltung schlägt vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von ca. € 7,4 Mio vollständig auszuschütten. Dieser Betrag entspricht in etwa 50 % des Konzernergebnisses in Höhe von ca. € 15,2 Mio.. Dieser Vorschlag geht mit den Vorstellungen der SdK konform, wonach das erzielte Konzernergebnis grundsätzlich hälftig zwischen der Gesellschaft und den Aktionären geteilt werden soll. Dem Dividendenvorschlag ist daher zuzustimmen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat sich auch im Jahr 2011 weiter stabil entwickelt. So liegt der Umsatz des Jahres 2011 leicht über dem des Vorjahres. Das EBIT ist im gleichen Zeitraum um 8,7 % gestiegen.

Es besteht aus Sicht der SdK e.V. kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ihm ist daher die Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Im Geschäftsjahr 2011 tagte der Aufsichtsrat in insgesamt 6 Sitzungen. Dabei waren jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend.

Die Gesellschaft hat sich auch im Jahr 2011 weiter stabil entwickelt. Es ist davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat.

Aus Sicht der SdK e.V. ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats daher die Entlastung zu erteilen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Die SdK e.V. stimmt der Wahl der S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Augsburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu.

Es bestehen keine Zweifel an der dafür erforderlichen Unabhängigkeit.

TOP 6
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre und mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre

Zustimmung
Begründung: Das Verhalten der Gesellschaft in der Vergangenheit zeigt, dass die Verwaltung die Aktionäre am Unternehmenserfolg teilhaben lässt. Die Ausschüttungsquote entspricht den Vorstellungen der SdK.

Es bestehen daher keine Bedenken gegen die Ermächtigung der Gesellschaft, eigene Aktien zurück zu kaufen.

Der Bezugsrechtsausschluss wird auf eine Grenze von 10 % des Grundkapitals beschränkt. Weitere Ausschlüsse sind dann möglich, wenn eine Übertragung gegen Sacheinlage, eine Einziehung oder die Erfüllung von Wandlungs- und/oder Optionsrechten bzw. –pflichten aus Wandel- und /oder Optionsschuldverschreibungen damit verbunden ist. Diese Einschränkungen sind unternehmerisch begründet und aus Sicht der SdK e.V. daher akzeptabel.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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