Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 12.06.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der ifa systems AG am 12.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ifa systems AG für das am 31. Dezember 2011 beendete Geschäftsjahr, des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Aus dem Jahresüberschuss (IFRS) von 1.3m EUR bzw. Konzernbilanzgewinn von 643.000 EUR schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, eine Dividende von 250.000 EUR auszuschütten (0.10 EUR je Aktie). Dies entspricht fast 20% des Jahresüberschusses bzw. fast 40% des Konzernbilanzgewinns im Jahr 2011. Angesichts des Kapitalbedarfs der Gesellschaft für Wachstumsinitiativen (kürzlich erfolgte Kapitalerhöhungen über 1.58m EUR und Markterschließungskosten) ist diese Ausschüttungsquote vertretbar.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Das Unternehmen behauptet sich seit Jahren in seiner speziellen Marktnische. Durch die knapp 13%-Beteiligung des Vorstands am Unternehmen sind seine Interessen im Wesentlichen mit denen der Aktionäre gleichgerichtet. Der Buchwert pro Aktie wurde in den letzten 5 Jahren von 2.09 EUR auf 5.13 EUR gesteigert, und 0.61 EUR an Dividenden ausgeschüttet. Das Unternehmen erreicht zweistellige Eigenkapitalrenditen bei einem eher geringem Fremdkapitalanteil (70% Eigenkapitalquote). Sorge bereitet nur die Aktivierung von Eigenleistungen (Software-Entwicklung) in der GuV, insbesondere das Missverhältnis des Wachstums dieser Position relativ zum Umsatz. Die SdK wird diese Bilanzierungspraxis auf der Hauptversammlung kritisch hinterfragen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Mit weniger als 200 Worten ist der AR-Bericht deutlich zu knapp gehalten. Insbesondere fehlt ein Bericht über Interessenskonflikte im AR und deren Handhabung (die AR-Mitglieder beziehen keine Vergütung, haben aber z.T. Angestellten-Verhältnisse, persönliche Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder besitzen Firmen die in Geschäftsbeziehungen mit dem Unternehmen stehen).

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft schlägt die Treumerkur Schmidt&Partner als Abschlussprüfer vor. Diese Prüft das Unternehmen seit dem GJ 2004 und wurde nicht für weitere (Steuer-)Beratungsleistungen engagiert.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.