Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 13.06.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der Colonia Real Estate AG am 13.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Colonia Real Estate AG, des gebilligten Konzernabschlusses, der Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Die Colonia Real Estate AG wurde erst in 2011 durch die TAG übernommen. Das neue Management hat die Strukturen und Strategien des Unternehmens somit neu ausgerichtet. Dem gebührt Anerkennung. Die ersten Fortschritte sind ablesbar.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die Neuausrichtung des Unternehmens bedarf der Unterstützung und der Mitverantwortung der grundsätzlichen Entscheidungen durch den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat scheint die Entscheidungen entsprechend mitgetragen zu haben.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

Zustimmung
Begründung: Nörenberg • Schröder GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird zum Abschlussprüfer vorgeschlagen. Hiergegen bestehen seitens der SdK keine Einwände.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es werden zwei Mitglieder des Großaktionärs sowie ein selbständiger Rechtsanwalt vorgeschlagen. Zu den Mitgliedern des Großaktionärs gehört Herr Hans-Ulrich Sutter, Finanzvorstand der Konzerngruppe, der aber im Vorjahr als Vorstand der Colonia tätig war. Da dieses Vorstandsamt nur vorübergehend zur Neuausrichtung nach der Übernahme begrenzt war, unterstützen wir die Wahl in den Aufsichtsrat.

TOP 6
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts und über die entsprechende Änderung der Satzung

Ablehnung
Begründung: Es wird beantragt, ein genehmigtes Kapital in Höhe von 45% des Grundkapitals zu genehmigen, welches sowohl für eine Barkapitalerhöhung als auch über den Weg einer Sachkapitalerhöhung (somit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre) beansprucht werden kann. Die SdK ist der Auffassung, dass genehmigtes Kapital, das über 25% des Grundkapitals hinausgeht, einer erneuten Hauptversammlung vorbehalten sein sollte. Soweit eine Sachkapitalerhöhung für genehmigtes Kapital vorgeschlagen wird, sollte dieses auf 10% des Grundkapitals begrenzt bleiben, da bei Ausnutzung dieses Kapitals die Informationspflichten des Vorstands gegenüber den Aktionären geringer ist als bei einer von der Hauptversammlung zu beschließenden Sachkapitalerhöhung.

TOP 7
Beschlussfassung über die Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung (Sitz der Gesellschaft)

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Punkte ersichtlich, die gegen die Sitzverlegung nach Hamburg sprechen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.