Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 31.05.12



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Hauptversammlung der 3U Holding AG am 31.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die 3U HOLDING AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2011

Ablehnung
Begründung: Angesichts des berichteten Konzernergebnisses ist die Ausschüttungsquoteviel zu gering.
Die SdK fordert grundsätzlich eine Ausschüttungsquote von 40-60 % des Konzernergebnisses.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Der Vorstand hat es aus Sicht der SdK bis dato nicht geschafft ein nachhaltig erfolgreiches Geschäftsmodell zu implementieren. Zur Vorbeugung weiterer konzeptionsloser Kapitalvernichtung fordert die SdK daher die noch im Unternehmen vorhandenen Mittel im Wege der Kapitalherabsetzung bzw. der Liquidation an die Aktionäre auszuschütten.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Ablehnung
Begründung: Angesichts der unter TOP 3 konstatierten fortgesetzten Erfolglosigkeit hätte der Aufsichtsrat frühzeitig den beschriebenen Fehlentwicklungen entgegenwirken müssen und den Konzern im Verbund mit dem Vorstand in eine nachhaltige Profitabilität bzw. im anderen Fall in die Liquidation überführen müssen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wahl des Abschlussprüfers bestehen von Seiten der SdK grundsätzlich keine Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien

Ablehnung
Begründung: Die SdK sieht keine Notwendigkeit für den Erwerb eigener Aktien und befürwortet daher unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Aktionäre nicht im operativen Geschäft benötigte Mittel an die Aktionäre im Wege der Kapitalherabsetzung bzw. einer möglichen Liquidation zurückzugeben.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien auch im Wege des außerbörslichen Rückerwerbs

Ablehnung
Begründung: Aus Sicht der SdK verstößt der vorliegende Beschlussvorschlag gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Aktiengesetzes. Die SdK wird daher auf der Hauptversammlung zusätzlich den Antrag stellen, diesen Punkt von der Tagesordnung zu nehmen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.