Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 21.06.12



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Hauptversammlung der Cancom AG am 21.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.v.

TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011, jeweils mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB bzw. § 315 Abs. 4 HGB, sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2:
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die von 0,15 EUR auf 0,30 EUR angehobene Dividende liegt bei einem Gewinn von 1,14 EUR zwar noch weit unter den Forderungen der SdK . Da aber gleichzeitig mit einer Darlehenstilgung in Höhe von 6,0 EUR eine deutliche Reduzierung der Nettoverschuldung erfolgt, kann dieser Beschlussvorlage dennoch zugestimmt werden.

TOP 3:
Beschluss über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr wiederum sehr gute Arbeit geleistet, bei Umsatz und im Ergebnis neue Bestwerte erzielt, das Unternehmen konsequent auf das Kerngeschäft ausgerichtet und das ja doch margenschwache Consumer Geschäft mit gutem Gewinn abgestoßen.

TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat ist seiner Kontroll- und Beratungsfunktion offensichtlich gerecht geworden, der Bericht ist schlüssig, die Arbeit des Aufsichtsrates ist gut nachzuvollziehen.

TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl von S&P GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Augsburg wird zugestimmt. Neben dem Honorar für die Abschlussprüfung in Höhe von 170 TEUR wurden lediglich 23 TEUR für sonstige Leistungen in Anspruch genommen. Es wird aber empfohlen, solche Leistungen künftig in einer entsprechenden Fußnote konkret darzulegen.

TOP 6:
Beschlussfassung über Satzungsänderungen:

Zustimmung
Begründungen: Zu (1) Bekanntmachungen: Hierbei handelt es sich um redaktionelle Änderungen, die die Rechte der Aktionäre nicht einschränken.

Zu (2) Vergütung des Aufsichtsrats: Hier werden die künftigen Grundzüge der Vergütung des Aufsichtsrats, Fixum plus Sitzungsgeld, ohne eine variable Komponente, geregelt. Die aktuelle Vergütungsregelung wird künftig durch die Hauptversammlung beschlossen, die dann solange gültig bleibt, bis eine Änderung beschlossen wird. Damit entfallen künftig bei Änderungen die nicht unerheblichen notariellen Kosten.

TOP 7:
Beschluss über die Vergütung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Hier handelt es sich zwar um eine Erhöhung um gut 50 % und einen Gesamtaufwand von künftig 190 TEUR pro Jahr, jedoch muss dabei berücksichtigt werden, dass bisher doch eine recht bescheidene Vergütung bezahlt wurde, die der Größe und Entwicklung des Unternehmens nicht mehr gerecht wurde.

TOP 8:
Beschlussfassung über die Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der bisher amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats bestehen keine Bedenken. Auch gegen die Wahl des für Herrn Raymond Kober nunmehr kandidierenden Prof. Dr. Aurun Chaudhuri, der keine weiteren Mandate ausübt, sind keine Hinderungsgründe ersichtlich. Das Ausscheiden von Herrn Kober ist dennoch zu hinterfragen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.