Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.06.12



Firmendetails anzeigen





 Dieses Dokument ausdrucken



Hauptversammlung der CEWE COLOR Holding AG am 6.6.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CEWE COLOR Holding AG und des gebilligten Konzernabschlusses, jeweils zum 31. Dezember 2011, des mit dem Lagebericht für die CEWE COLOR Holding AG zusammengefassten Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Mit der vorgeschlagenen Dividende von 1,40 € pro Aktie werden 49% des Konzernjahresüberschusses ausgeschüttet. Das ist zwar – prozentual gesehen – die niedrigste Ausschüttungsquote der letzten 8 Jahre, doch hat das Unternehmen außerdem eigene Aktien in erheblichem Umfang zurück gekauft bis zur zulässigen Grenze von 10%. Zusammen werden dadurch ca. 80% des Jahresüberschusses aufgewendet. Das Unternehmen hält damit an seiner Aktionärs-freundlichen Ausschüttungspolitik fest.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand, der gleichzeitig auch Teil des Vorstands und der Geschäftsführung der geschäftsführenden Neumüller CEWE COLOR Stiftung des Konzerns ist, hat das Unternehmen – die CEWE COLOR AG & Co. OHG – im Geschäftsjahr 2011 erfolgreich geführt. Alle Ziele sind übertroffen (Absatz) oder voll im Plan und gegenüber dem Vorjahr verbessert erreicht worden (z.B. Ergebnisse). Die Transformation von der analogen zur digitalen Fotografie ist erfolgreich abgeschlossen worden. Durch die Akquisitionen im Online-Druck und jetzt in 2012 auch im Offset-Druck wird ein neues zukunftgerichtetes Segment eröffnet, mit dem das Unternehmen auf weiteres Wachstum ausgerichtet ist.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat – der an sich nur für die nicht geschäftsführende CEWE COLOR Holding AG zuständig ist – hat seine Aufgabenbereiche seit Beginn des Unternehmens auf alle Aktivitäten der geschäftsführenden Neumüller CEWE COLOR Stiftung und den Konzern (OHG) insgesamt erweitert und seinen Anteil zum Erfolg der CEWE COLOR Gruppe beigetragen. Er hat die beiden Vorstände und die Geschäftsführung insgesamt offensichtlich angemessen überwacht und alle wichtigen geschäftlichen Angelegenheiten mit den Organen beraten. Zu kritisieren bleibt die intransparente gesellschaftsrechtliche Struktur der CEWE COLOR Gruppe und ihre vernebelnde Darstellung gegenüber den Aktionären.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für die etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2012

. Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl der COMMERZIAL TREUHAND bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind offensichtlich vollständig und kompetent durchgeführt worden. Wechsel des Prüfungsteams finden in regelmässigen Zeitabständen statt. Zu kritisieren bleibt auch hier die mangelnde Kritik an der gesellschaftsrechtlichen Konstruktion der CEWE COLOR gruppe.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Es bestehen keine Bedenken gegen die Wiederwahl von 2 bisherigen Aufsichtsratsmitgliedern. Ihre Mitarbeit im Aufsichtsrat war nicht zu beanstanden. Die Neuwahl von 2 weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern im Rahmen der Nominierungsstrategie des Aufsichtsrats ist ausdrücklich zu begrüßen. Die beiden Kandidatinnen sind offensichtlich fachlich gut geeignet. Zu kritisieren bleibt, dass 2 AR-Mitglieder von der Großaktionärin vorgeschlagen werden, was außerdem nicht deutlich genug abgegrenzt wird in der Einladung zur Hauptversammlung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von den Abstimmungsvorschlägen abgewichen werden.

 Dieses Dokument ausdrucken


Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.