Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 06.06.12



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Hauptversammlung der Sixt AG am 6. Juni 2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Sixt Aktiengesellschaft, des Lageberichts und des Konzernlageberichts der Sixt Aktiengesellschaft einschließlich der Erläuterungen zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,75 Euro je Stamm- und 0,77 Euro je Vorzugsaktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Gewinn je Aktien von ca. 38%. Dies erscheint aufgrund der wirtschaftlichen Lage des Konzerns und der gesamtwirtschaftlichen Unsicherheit als angemessen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Umsatz und Ergebnis konnten gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die Gesellschaft scheint im Stammgeschäft bestens aufgestellt zu sein und verfügt über eine solide Bilanzstruktur. Ferner dürfte die Gesellschaft in anderen Bereichen wie Car-Sharing gut aufgestellt sein.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Die Gesellschaft hat sich operativ gut entwickelt. Der Aufsichtsrat hat in vier Sitzungen die Geschäftsführung des Vorstandes überwacht und stand diesem beratend zur Seite. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, die Entlastung zu verweigern.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung.
Begründung: Die Deloitte & Touche GmbH ist eine der vier größten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften weltweit und käme grundsätzlich als Abschlussprüfer der Sixt AG und des Konzerns in Frage. Jedoch waren im vergangenen Jahr die Honorare, welche die Deloitte & Touche GmbH außerhalb der Abschlussprüfung erhalten hat so hoch, so dass die Unabhängigkeit des Prüfers nicht gewährleistet scheint.

TOP 6
Beschlussfassung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG über eine Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss

Ablehnung.
Begründung: So lange die Gesellschaft die Dividende nicht auf eine nachhaltige Ausschüttungsquote von mindestens 50% des Konzernjahresüberschusses anhebt, erscheint ein Rückkauf eigener Aktien nicht angebracht.

TOP 7
Beschlussfassung über eine Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugs- bzw. Andienungsrechts der Aktionäre

Ablehnung.
Begründung: Die Gesellschaft hat nicht die Spekulation mit eigenen Aktien bzw. mit Derivaten darauf als Geschäftszweck. Es ist kein nachhaltiger operativer Vorteil für die Gesellschaft sichtbar, so dass die Risiken aus einem Rückkauf eigener Aktien anhand von Derivaten nicht kompensiert werden.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals (§ 4 Abs. 4 der Satzung) und Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie eine entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung.
Begründung: Die SdK lehnt Vorratsbeschlüsse zur Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien in diesem Umfang generell ab. Sollte ein Kapitalbedarf in dieser Größenordnung gegeben sein, so muss eine dafür nötige Kapitalerhöhung auf einer Hauptversammlung beschlossen werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.