Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.05.12



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Hauptversammlung der Centrosolar Group AG am 24.05.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts einschließlich der darin enthaltenen Erläuterungen des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes

Zustimmung
Begründung: Die Entwicklung der Centrosolar Group AG im abgelaufenen Geschäftsjahr war negativ. Der Umsatz brach um 27 % ein, das EBITDA war mit rund – 3,7 Millionen Euro in der Verlustzone und das Eigenkapital verringerte sich um 16,38 Millionen Euro. Besonders bedenkenswert ist jedoch der hohe Kursverlust bei der Aktie der Centrosolar. So stand der Aktienkurs am 03.01.2011 bei 5,13 Euro, am 01.05.2012 wurde die Aktie dagegen nur noch zu einem Preis von 90 Cent gehandelt.

Mit Schuld an dieser Entwicklung ist die aktuelle Konsolidierungsphase der Solar- und Photovoltaikbranche. In den letzten Monaten mussten einige Konkurrenten, wie SolarMillenium oder die Solon SE, Insolvenz anmelden. Der harte Preiskampf innerhalb der Branche, die Kürzungen von Subventionen und die harte Konkurrenz aus China machen den deutschen Anbietern zu schaffen.

Trotz allem ist die SdK der Meinung, dass die Centrosolar Group AG mit ihrer Strategie breitgefächerte, qualitativ hochwertige und individuell anpassbare Konzepte anzubieten in diesem Markt bestehen könnte. Die hohe Exportquote und die Chancen in den Märkten Nordamerikas können zugleich Absicherungen gegen die zurzeit einbrechende Nachfrage auf den heimischen Markt als auch Wachstumsgarant in Übersee sein, so die Aussicht. Die SdK glaubt daran, dass das Management der AG diese Schwächephase des Marktes nutzen kann, um in das bestehende Produktangebot zu investieren und das Unternehmen effizienter und zukunftsorientierter aufzustellen. Gleichzeitig ist die Centrosolar Group AG mit einer Eigenkapitalquote von rund 36% immer noch gut abgesichert.

Deshalb wird die SdK für die Entlastung des Vorstandes votieren, jedoch mit der gleichzeitigen Warnung das Geschäft sobald wie möglich wieder in ertragreiche Sphären zu heben, auch um die Aktionäre wieder für sich gewinnen und den im letzten Jahr erlittenen Kursverlust wieder kompensieren zu können. Dabei sollte die Führung darauf achten, sich von staatlichen Subventionen unabhängig zu machen.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die unter Tagesordnungspunkt 2 aufgeführten Gründe sind auch hier für die SdK Anlass der Entlastung zu zustimmen. Der Aufsichtsrat hat in 7 Sitzungen mit voller Anwesenheit Engagement bewiesen und die strategische Neuausrichtung sowie die Weiterentwicklung des Unternehmens durch gezielte Investitionstätigkeiten mitgetragen. Es steht im speziellen Interesse Herrn Krass\', der über 30 Prozent der Unternehmensanteile hält und den Posten des Aufsichtsratsvorsitzenden innehält, die Centrosolar Group so schnell wie möglich wieder diesen Negativtrend zu stoppen und den Konzern langfristig auf die Erfolgsspur zu bringen.

TOP 4
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr

Ablehnung
Begründung: Die SdK hat keine grundsätzlichen Einwände gegen eine erneute Bestellung der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Nichtsdestotrotz lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund zu hoher Beratungsleistungen außerhalb der Prüfung ab. Prinzipiell steht die SdK für eine strikte Trennung von Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung, welche für die SdK ein hohes Gut ist, sicherzustellen. Angesichts eines Anteils der Beratungsaufwendungen, auch für Steuerberatung, von größer 25% der Prüfungskosten ist diese im vorliegenden Fall aus Sicht der SdK nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.