Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.05.12



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Abstimmverhalten zur HV der Deutsche Telekom AG am 24.5.2012 TOP 1
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes.

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Zustimmung.
Begründung: Die SdK hat sich vor zwei Jahren dazu durchgerungen, die Dividendenankündigungsstrategie mitzutragen. Jetzt stimmen wir folgerichtig dem sich aus dieser Strategie ergebenden Mindestvorschlag zu.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011.

Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand befindet sich in keiner leichten Lage. Die neuen Geschäftsfelder wachsen nicht schnell genug, während der ungebremste Wettbewerb an den alten Geschäftsfeldern nagt. Die Entlastung wird ohne Begeisterung, aber insbesondere in Anerkennung der im Zusammenhang mit T-Mobile USA für den Fall eines Scheiterns vereinbarten günstigen Regelung erteilt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Dr. Klaus Zumwinkel für das Geschäftsjahr 2008.

Zustimmung.
Begründung: Das Thema ist mit dem Vergleich abgehakt und sollte möglichst schnell zu den Akten gelegt werden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011.

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat mit überzeugender Schwerpunktsetzung den Vorstand begleitet und kontrolliert.

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers gemäß § 318 Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Abschlussprüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes im Geschäftsjahr 2012.

Ablehnung.
Begründung: Im abgelaufenen Geschäftsjahr liegt die Vergütung von \"Sonstigen Leistungen\" bei mehr als 25 % der vergüteten Prüfungsleistungen. Der SdK ist wichtig, dass auch schon der Anschein einer Beeinflussung durch Beauftragung vermieden wird.

TOP 7
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugs- und eines etwaigen Andienungsrechts sowie der Möglichkeit der Einziehung eigener Aktien unter Herabsetzung des Grundkapitals.

Ablehnung.
Begründung: Angesichts der Möglichkeit erworbene Aktien auch im Rahmen von Beteiligungserwerben unter Bezugsrechtsausschluss zu verwenden, ist der Aktienrückkauf auch im Kontext der vorhandenen genehmigten und bedingten Kapitalia zu werten. Diese sehen aus Sicht der SdK bereits mehr als ausreichende Sachkapitalerhöhungsmöglichkeiten vor, so dass der vorliegende Beschlussvorschlag abzulehnen ist.

TOP 8
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Einsatz von Eigenkapitalderivaten beim Erwerb eigener Aktien mit möglichem Ausschluss eines etwaigen Andienungsrechts.

Ablehnung.
Begründung: Der Vorstand sollte nicht mit seinen Aktien spekulieren, sondern ausschließlich sein Augenmerk darauf lenken, deren Wert zu mehren.

TOP 9
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

Zustimmung.
Begründung: Die persönliche und fachliche Qualifikation steht außer Frage.

TOP 10
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

Zustimmung.
Begründung: Die persönliche und fachliche Qualifikation steht außer Frage.

TOP 11
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

Zustimmung.
Begründung: Die persönliche und fachliche Qualifikation steht außer Frage.

TOP 12
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Beherrschungsvertrag mit der Scout24 Holding GmbH.

Zustimmung.
Begründung: Die vorgeschlagene Maßnahme ist schon aus steuerlichen Gründen sinnvoll.

TOP 13
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung durch Einfügung eines neuen Satzes 2.

Zustimmung.
Begründung: Der Punkt ist zwiespältig. Zum einen geht die Ermächtigung sehr weit, indem sie auch Venture Capital außerhalb des geschäftlichen Fokus der DTAG umfasst. Auf der anderen Seite möchte man dem Vorstand bei seinen Versuchen, neue Geschäftsfelder zu erschließen, nicht im Wege stehen. Wir vertrauen auf den in der Gesamtbetrachtung gut und kompetent besetzten Aufsichtsrat, der Fehlentwicklungen hoffentlich im Blick haben wird.

TOP 14
Beschlussfassung über die Änderung von § 2 Abs. 1 Satz 1 der Satzung.

Zustimmung.
Begründung: Gleiche Begründung wie zu TOP 13.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.