Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 08.05.12



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Hauptversammlung der ZEAG Energie AG am 8.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ZEAG Energie AG und des gebilligten Konzernabschlusses jeweils zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts der ZEAG Energie AG und des Konzerns (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats jeweils für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Es werden ca. 3 Mio. Euro über dem Konzernergebnis ausgeschüttet, vom Bilanzgewinn ca. 90 %. Die Gesellschaft hat ein dickes Eigenkapitalpolster.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Der Vorstand hat in der Krisensituation (Fukoshima, Atomausstieg in Deutschland) gut gearbeitet und die Gesellschaft stabilisiert. Im Wertpapierportfoliobereich wurden jedoch erhebliche Abschreibungen vorgenommen.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand gut überwacht und beraten. In der Krisensituation konnte das Unternehmen seinen Kurs weiter stabilisieren und fortsetzen.

TOP 5
Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Das Abschlussprüferhonorar und die sonstigen Leistungen stehen im angemessenen Verhältnis.

TOP 6
Wahlen zum Aufsichtsrat

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft hat bei einem Vorstand neun Aufsichtsratsmitglieder. Der nun zur Wahl vorgeschlagene Kandidat ist Mitglied des Vorstandes der EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Er hat sicherlich die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen. Allerdings fehlt die Diversity im Aufsichtsrat. Ebenso könnte es Interessenkonflikte geben.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.