Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 10.05.12



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Hauptversammlung der adidas Group AG am 10.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der adidas AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts für die adidas AG und den Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Ablehnung
Begründung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Dividende um 20 Cents von 0,80 € auf 1,00 € je Stückaktie anzuheben. Im Vergleich zum Vorjahr erhöht sich damit der Ausschüttungssatz leicht um 1% auf 31%. Diese Ausschüttungsquote ist aus Sicht der SdK zu gering, da die Gesellschaft über ausreichend Liquidität verfügt. Die SdK fordert eine Ausschüttungsquote von 40 – 60% des Konzernjahresüberschusses.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat durch seine Entscheidungen maßgeblich dazu beigetragen, dass das Unternehmen 2011 bei Umsatz und Ertrag neue Rekordergebnisse erzielen konnte.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Bericht des Aufsichtsrats und die veröffentlichten Geschäftszahlen 2011 lassen darauf schließen, dass der Aufsichtsrat seine Aufgaben und seine Kontrollfunktion gewissenhaft und umfassend erfüllt hat.

TOP 5
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Das Vorstandsvergütungssystem sieht neben der fixen Vergütung eine variable Vergütung vor, die aus einem „Performance-Bonus“ für die Leistung des abgelaufenen Geschäftsjahres und aus einem „LTIP-Bonus“ mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage besteht. Nach den SdK-Richtlinien muss die variable Komponente ausschließlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Dies ist nicht der Fall. Eine begründete Ausnahmesituation liegt nicht vor. Außerdem sind die Bemessungsparameter der variablen Vergütungsbestandteile im Bericht über das Vorstandssystem nicht deutlich aufgeführt. Das Vergütungssystem ist deshalb abzulehnen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung von § 14 (Einberufung) und § 15 (Beschlussfassung) der Satzung der Gesellschaft

Zustimmung
Begründung: Der Satzungsänderung kann zugestimmt werden, da die Änderungen keine Einschränkung für die Aktionäre darstellt.

TOP 7
Beschlussfassung über die Anpassung von § 20 Abs. 2 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und § 21 Abs. 2 (Stimmrecht) der Satzung der Gesellschaft

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagene Satzungsänderung stellt eine Erleichterung für die Aktionäre dar. Dem Vorschlag kann zugestimmt werden.

TOP 8
Beschlussfassung über die Anpassung von § 23 (Lagebericht und Jahresabschluss, Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats) und § 24 (Rücklagen) der Satzung der Gesellschaft

Zustimmung
Begründung: Die Satzungsänderung hat keine wesentliche praktische Bedeutung für die Aktionäre und stellt keine Einschränkung für die Aktionäre dar.

TOP 9
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Gründe bekannt, die gegen eine Wiederwahl der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sprechen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.