Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.05.12



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Hauptversammlung der Linde AG am 4.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Linde Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die Linde Aktiengesellschaft und den Konzern einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Dividende wurde gegenüber dem Vorjahr um ca. 14% auf 2,50 € je Aktie gesteigert. Dies entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von ca. 36,3%. Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Risiken im Euroraum erscheint die Ausschüttungsquote angemessen. Mittelfristig sollte die Ausschüttungsquote aber aufgrund der positiven Entwicklung der Gesellschaft auf über 50% steigen.

TOP 3
Beschluss über die Entlastung des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Die Linde AG hat sich auch im zurückliegenden Geschäftsjahr sehr erfolgreich entwickelt. Der Umsatz konnte um ca. 7%, der Jahresüberschuss um ca. 17% gesteigert werden. Die Aktionäre können sich über eine erhöhte Dividende und ein im Jahresverlauf leicht gestiegenen Aktienkurs freuen. Die Gesellschaft vermeldet laufend die Akquise von Neuaufträgen im Gasgeschäft und erscheint bestens für die Zukunft gerüstet zu sein.

TOP 4
Beschluss über die Entlastung des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Geschäftsführung entsprechend den uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben überwacht. Insgesamt kam der Aufsichtsrat zu vier ordentliche Sitzungen zusammen. Es gibt keinen erkennbaren Grund, die Entlastung zu verweigern.

TOP 5
Beschluss über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Ablehnung.
Begründung: Das vorgeschlagene System sieht weiterhin eine so genannte Change-of-Control Klausel im Falle der Übernahme der Gesellschaft durch einen Dritten vor. Dies wird von der SdK abgelehnt. Ferner verletzen die Beteiligung der Gesellschaft an der Altersversorgung der Vorstandsmitglieder und die langfristige variable Vergütung mit der Gewährung von Optionsrechten auf eigene Aktien die Abstimmungsrichtlinien der SdK.

TOP 6
Beschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers

Ablehnung.
Begründung: Auch wenn KPMG zu den größten und renommiertesten Abschlussprüfern weltweit gehört und grundsätzlich geeignet ist, die Abschlussprüfung der Linde AG vorzunehmen, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag ab. Denn ausweislich des Geschäftsberichtes hat KPMG neben den reinen Dienstleistungen im Bereich der Prüfung auch sonstige Beratungsdienstleistungen, insbesondere für Steuerberatung, erbracht. Dieses sieht die SdK, die zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des Instituts der Abschlussprüfung eine strikte Trennung zwischen Prüfung und Beratung fordert, kritisch.

TOP 7
Beschluss über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals II gemäß Ziffer 3.7 der Satzung und die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II mit der Möglichkeit des Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre und entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung.
Begründung: Auch wenn die Linde AG in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sorgfältig mit den durch die Aktionäre eingeräumten Vorratsbeschlüssen umgeht, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund einer aus Sicht der SdK dann zu opulenten Sacheinlagemöglichkeit ab. Mit Blick auf alle Kapitalvorratsbeschlüsse akzeptiert die SdK lediglich Ermächtigungen im Umfang von insgesamt 10% des aktuellen Grundkapitals bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage und unter Bezugsrechtsausschluss.

TOP 8
Beschluss über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2012 zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Linde Aktiengesellschaft, an Mitglieder von Geschäftsleitungsorganen verbundener Unternehmen im In- und Ausland sowie an ausgewählte Führungskräfte der Linde Aktiengesellschaft und verbundener Unternehmen im In- und Ausland im Rahmen eines Long Term Incentive Plans 2012 (LTIP 2012) aufgrund eines Ermächtigungsbeschlusses sowie Änderung der Satzung

Ablehnung.
Begründung: Die SdK lehnt eine Gewährung von Aktienoptionen im Rahmen der Vorstandsvergütung ab. Konsequenterweise muss somit auch das hierfür nötige Bedingte Kapital abgelehnt werden.

TOP 9
Beschluss über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und zum Ausschluss des Bezugsrechts

Ablehnung.
Begründung: Solange die Dividendenauskehrung noch nicht die von der SdK geforderte, in etwa hälftige Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Gesellschaft und Aktionär erreicht hat, ist für zusätzliche Aktienrückkäufe aus Sicht der SdK kein Raum. Hinzu kommt die Verwendungsmöglichkeit erworbener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts beim Beteiligungserwerb, die im Kontext der Kapitalvorratsbeschlüsse gesehen werden muss. Diese Überlegungen führen zur Gesamtablehnung.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.