Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.05.12



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Hauptversammlung der Nordwest Handel AG am 15.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der NORDWEST Handel AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichtes für die NORDWEST Handel AG und des Lageberichtes für den NORDWEST Handel-Konzern mit dem erläuternden Bericht des Vorstandes zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, 5 bzw. § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die vorgesehene Dividende macht 39,4 % des Bilanzgewinns aus. Hiermit bewegt sich die Dividende leicht außerhalb des SdK-gewünschten Zielkorridors. Dies erscheint jedoch akzeptabel, weil (a) die Durchbrechung nur marginal ist und (b) gleichwohl eine erheblich Anhebung der Dividende gegenüber dem Vorjahr von € 0,50 auf € 0,65 zu verzeichnen ist. Die Dividendenanhebung erscheint daher unter dem Gesichtspunkt der Dividendenkontinuität angemessen. Das vergangene Geschäftsjahr war außergewöhnlich erfolgreich und eine künftige Fortschreibung einer höheren Dividende wäre daher nicht hinreichend gesichert.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Entgegenstehende Gesichtspunkte liegen nicht vor. Im Übrigen wurde der Vorstand personell sowie hinsichtlich der internen Zuständigkeit seit dem Jahreswechsel wie angekündigt neu aufgestellt. Aufgrund der recht kurzen Tätigkeit mehrerer Vorstandsmitglieder gibt es keine Veranlassung, (bereits jetzt) die Entlastung zu verweigern.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung, soweit ergänzende Informationen zu einzelnen Geschäftsvorfällen und zum Inhalt der Vorstandsverträge (ab 1. April 2012) erteilt werden, andernfalls Enthaltung
Begründung: Der AR-Bericht ist sehr detailliert und ausführlich. Zwar – oder gerade deshalb – besteht unter einem Gesichtspunkt Erläuterungsbedarf. Es ist noch mitzuteilen, wie Informationen des AR-Vorsitzenden aus persönlichen Gesprächen mit dem Vorstand an den Gesamt-AR weitergegeben wurden. Dieser Gesichtspunkt allein dürfte steht einer Entlastung aber nicht entgegen. Es fehlen allerdings

• eine konkrete Aufstellung der genehmigungspflichtigen (genehmigten / abgelehnten) Geschäftsvorfälle sowie
• die Ausgestaltung der ab dem 1. April 2012 geltenden Vorstandsverträge und -vergütungskomponenten.

Diese Informationen sollen noch eingeholt werden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates

Enthaltung, soweit nicht nachvollziehbare Gründe für die vorgeschlagene Vergütungserhöhung noch vorgetragen werden.
Begründung: Die Gesellschaft schlägt vor, die AR-Vergütung von derzeit € 12.800,00 auf € 18.000,00 (AR-Vorsitz 3x, Stellv. / Vors. (PA) 2x) zzgl. Sitzungsgeld (€ 500,00 bzw. € 1.000,00) zu erhöhen. Hieraus ergeben sich künftig AR-Kosten von € 297.500,00 p.a. Dabei wird darauf hingewiesen, dass diese Sätze seit acht Jahren nicht erhöht wurden.

Die Erhöhung der AR-Vergütung erscheint zwar grundsätzlich konsensfähig. Der Umfang ist nach meinem Dafürhalten aber nicht angemessen. Die Erhöhung beträgt 40 % zzgl. Sitzungsgeld, was auch auf den achtjährigen Zeitraum gerechnet erheblich ist. Derzeit erscheint die vorgesehen Erhöhung daher nicht plausibel. Ohnehin ist nicht erkennbar, warum ein neunköpfiger Aufsichtsrat erforderlich ist. Dies erscheint angesichts der Unternehmensgröße überdimensioniert, auch wenn kein Verstoß gegen § 95 AktG vorliegt.

TOP 6
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die beiden Kandidaten (für zwei Posten) sind bereits Mitglieder des AR. Sie wurden aufgrund vorzeitigen Ausscheidens ihrer Vorgänger in 2011 für ein Jahr gewählt und soll ihre Tätigkeit nun turnusmäßig fortsetzen. In der Person liegende Ablehnungsgründe sind nicht ersichtlich. Die sonst vorgesehenen SdK-Kriterien, insbesondere die Auswahlmöglichkeit der Aktionäre, erscheinen vor diesem Hintergrund nachrangig.

TOP 7
Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Abschlussprüfers für eine etwaige Prüfung oder prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5, 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Keine entgegenstehenden Gesichtspunkte erkennbar.

TOP 8
Beschlussfassungen über Änderungen der Satzung in § 2, § 3, § 4, § 6, § 8, § 9, § 10, § 11, § 12 und § 17

Zustimmung
Begründung: Die vorgesehenen Änderungen verkürzen die Rechte der Aktionäre nicht. Sie sind teils formaler Natur, im Übrigen sachlich nachvollziehbar bzw. sogar begrüßenswert. Im Einzelnen beziehen sich die Änderungen auf folgende Gesichtspunkte:

• Die Stellung der Mitgliedunternehmen wird rechtlich klarer gefasst.

• Der Ausschluss des Rechts zur Verbriefung der Aktien wird ausgeschlossen. Diese Anpassung benachteiligt Aktionäre praktisch nicht und erscheint zeitgemäß.

• Die Möglichkeit des Vorstands, Mehrheitsbeschlüsse zu fassen, ist sachgerecht.

• Die Erweiterung der Kontrollmöglichkeiten des Aufsichtsrats ist zu begrüßen.

• Die Anhebung des Höchstalters der Aufsichtsratsmitglieder vom 65 auf 70 Jahre erscheint sinnvoll. Ob aktuell AR-Mitglieder von dieser Regelung profitieren, ist noch zu klären, würde aber der Zustimmung nicht entgegenstehen.

• Die Möglichkeit der Amtsniederlegung für AR-Mitglieder erscheint sinnvoll, um amtsmüde ARe zu vermeiden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.