Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 14.05.12



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Hauptversammlung der Klassik Radio AG am 14.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Klassik Radio AG zum 30. September 2011 und des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 30. September 2011, des gemeinsamen Lageberichtes für die Klassik Radio AG und den Konzern zum 30. September 2011 und des Berichts des Aufsichtsrates und des Corporate Governance Berichts sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB, § 315 Abs 4 HGB für das Geschäftsjahr 2010/11

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Angesichts eines Bilanzgewinns von gut 930 TEUR und eines Gesamtperiodengewinns von 662 TEUR hält die SdK die Dividendenausschüttung für sachgerecht. Das Unternehmen ist saldiert schuldenfrei.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010/11

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand kann auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurückblicken:
- das Periodenergebnis erreichte 662 (VJ 96) TEUR
- die Eigenkapitalquote stieg auf 66,36 (VJ 58,24) Prozent
Auch der Ausblick ist vielversprechend. In den kommenden Jahren sind Steigerungen bei Umsatz und Gewinn zu erwarten, der Unternehmenswert wird gesteigert.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010/11

Zustimmung
Begründung: Die strategische Ausrichtung des Unternehmens ist überzeugend. Die Berichterstattung zeigt eine ordnungsgemäße Ausübung der obliegenden Pflichten.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/12

Zustimmung
Begründung: Gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien mit Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugs- oder sonstigen Andienungsrechts

Ablehnung
Begründung: Es handelt sich offensichtlich um einen Vorratsbeschluss, da die etwaigen Verwendungsmöglichkeiten erworbener Aktien völlig offen gelassen werden. Die liquiden Mittel liegen bei 0,8 Mio. Euro. Aktuell bestehen noch Finanzschulden in Höhe von knapp 1 Mio. Euro.
In Anbetracht der bereits bestehenden Vorrats-Kapitalbeschlüsse in Höhe von bis zu
- 2.412.500 Euro (Genehmigtes Kapital I/2011)
- 450 TEUR (Bedingtes Kapital I/2006)
- 1.962.500 Euro (Bedingtes Kapital II/2011)
ist ein solcher Beschluss auch in Hinsicht auf die Verwendungsmöglichkeiten für erworbene Aktien nicht im Interesse des Streubesitzes.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.