Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.05.12



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Abstimmverhalten zur HV der freenet Group AG am 9.5.2012 TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses sowie der Lageberichte für die freenet AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Die weitere Anhebung der Rekorddividende des Vorjahres (um 0,20 €) auf jetzt 1,00 € spiegelt erneut ein erfolgreiches Jahr wider. Der geplante Dividendenbetrag entspricht ca. 53 % des \"free cash flow\". Bezogen auf den Konzerngewinn ergibt sich eine Ausschüttungsquote von knapp 90%. Angesichts des hohen Cash Flow ist diese hohe Ausschüttungsquote gut vertretbar. Für die im Gegenantrag geforderte Ausschüttung von 1,20 € gibt es angesichts dieser Relationen keinen Bedarf, zumal diese noch höhere Ausschüttung kontraproduktiv für den weiteren erfolgreichen (und erforderlichen) Schuldenabbau der Gesellschaft wäre.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die extremen Sanierungen der Vorjahre tragen Früchte. Die Schulden wurden weiter abgebaut, die Finanzierung langfristig gesichert u.a. durch die erfolgreiche Begebung einer Unternehmensanleihe. Bei leicht rückläufigem Umsatz konnten alle wesentlichen Kennziffern nochmals gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Vor allem der für die Gesellschaft wichtige \"free cash flow\" stieg erneut von 212 auf 241 Mio. € und das Konzernergebnis von 113 auf 144 Mio. €. Auch konnte die Kundenentwicklung stabilisiert und zu Gunsten \"höherwertigerer\" Abos optimiert werden. Die seit einiger Zeit deutlich verbesserte Kommunikation zu den Aktionären hat sich fortgesetzt.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Auch in diesem Jahr lässt sich schon aus dem wieder sehr ausführlichen AR- und Corporate Governance-Bericht entnehmen, das sich der AR intensiv und professionell mit den wesentlichen Aufgaben der Gesellschaft beschäftigt hat und seinen Pflichten voll nachgekommen ist. 10 Präsenzsitzungen und 2 Telefonkonferenzen bestätigen dies auch quantitativ. Der Wechsel des AR-Vorsitzes auf den in der letzten HV mit viel Kritik einzelner Aktionäre bedachten M. Henderson hat also keine negativen Folgen gehabt. Die Schilderung eines aufgetretenen Interessenkonfliktes und dessen Handhabung runden die gute Arbeit des Aufsichtsrates ab.

TOP 5
Beschlussfassung über die Neuwahl des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten erscheinen ausgewogen und neutral - auch mit Blick auf das bisherige Übergewicht des Großaktionärs. Dies ist wichtig angesichts der Querelen der Vergangenheit, vor allem aber für die künftige Arbeit des Aufsichtsrates. Gerade deshalb wird aber bedauert und vom SdK-Vertreter in der HV kritisch angesprochen, dass leider kein expliziter Streubesitzvertreter vorgeschlagen wurde. Die Zustimmung wird davon abhängig gemacht, dass in der HV detailliert die fachliche Qualifikation der Kandidaten dargelegt und die Vorgehensweise bei der Kandidatensuche erläutert werden

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts

Zustimmung
Begründung: Begründung: Einer erneuten Beauftragung von PWC wird nur unter der Prämisse zugestimmt, dass in der HV eine plausible Begründung für die Notwendigkeit der 636 T € \"anderer Bestätigungsleistungen\" abgegeben wird, da diese immer noch 44 % der Prüfungsleistungen ausmachen. Besonders hinterfragt wird, warum diese Leistung vom AP erbracht werden musste. Positiv (und für die Zustimmung erforderlich) ist, dass keinerlei Steuerberatungsleistungen seitens PwC erbracht wurden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2005 gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung, über die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2009 gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung, über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 8 der Satzung sowie des zugrundeliegenden Hauptversammlungsbeschlusses vom 20. Juli 2007, sowie Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechenden Satzungsänderungen

Zustimmung
Begründung: Nach der angelehnten Kapitalerhöhung des Vorjahres soll das neue genehmigte Kapital jetzt nur noch 10 % des Grundkapitals betragen. Diese Erhöhung liegt auch mit einem geplanten Bezugsrechtsausschluss (z.B. für Sacheinlagen) voll in dem von der SdK akzeptierten Rahmen. Angesichts dessen wird auch die geplante Laufzeit von 5 Jahren akzeptiert, sofern deren Sinnhaftigkeit in der HV schlüssig dargelegt wird.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.