Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 03.05.12



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Hauptversammlung der ahlers group AG am 3.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses der Ahlers AG zum 30. November 2011, der Lageberichte des Vorstands für die Ahlers AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/11 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 sowie 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Bei einem Konzernergebnis von 0,69 Euro bzw. 0,74 Euro je Aktie sollen 0,65 Euro Dividende pro Stammaktie und 0,70 Euro pro Vorzugsaktie ausgeschüttet werden. Damit wird eine Ausschüttungsquote von 94,20% bzw.94,58% vom erwirtschafteten Ergebnis und eine Dividendenrendite von 6,4% bzw. 6,7% erreicht. Die Ausschüttung liegt damit wesentlich über der von der SdK geforderten Quote von 40 - 60 Prozent des Bilanzgewinns und spiegelt eindrucksvoll die solide Kapitalausstattung der Gesellschaft wider.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/11

Zustimmung
Begründung: Dem Vorstand ist es erneut gelungen, in einem schwierigen Branchen- und Marktumfeld den Umsatz um 2,2% auf 256,2 Mio. Euro zu steigern. Das EBIT stieg um 5,3% auf 15,9 Mio. Euro und der Jahresüberschuss beziffert sich bei einer Anhebung von 18,8% auf 10,1 Mio. Euro.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/11

Zustimmung
Begründung: Dem AR kann Entlastung erteilt werden, da er nachvollziehbar seine Kontroll- und Beratungsfunktion gewissenhaft durchgeführt hat. Der sorgfältige Bericht vermittelt einen guten Eindruck von der Arbeit des AR und seiner Ausschüsse.

TOP 5
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/12

Zustimmung
Begründung: Der Wiederwahl der vorgeschlagenen BDO Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg kann entsprochen werden, da nach den Erfahrungen der letzten Jahre wiederum eine souveräne und gewissenhafte Prüfung und Beurteilung zu erwarten sind.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft macht seit 2006 von der Opt-Out-Regelung Gebrauch und verzichtet seitdem auf die vom DCGK geforderte individualisierte Offenlegung der Vorstandsgehälter. Bei nur zwei Mitgliedern des Vorstands ist die jeweilige Vergütungshöhe zwar gut abzuschätzen, dennoch ist diese Regelung zu kritisieren, da ein solches Vergütungssystem nicht im Sinne einer guten Aktionärsdemokratie und daher abzulehnen ist.

TOP 7
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden und Schaffung einer neuen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft verfügt mit einer Eigenkapitalquote von 60,6 Prozent über ein solides finanzielles Polster und hat freie Mittel. In der Vergangenheit wurden verantwortungsvoll eigene Aktien zurückgekauft. Die SdK zieht allerdings die Ausschüttung einer Bonusdividende dem Rückkauf eigener Aktien vor. Da das Unternehmen in diesem Jahr wieder über 94% vom Bilanzgewinn ausschüttet, kann dem Aktienrückkauf zugestimmt werden.

TOP 8
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals (§ 4 Abs. 2 der Satzung) und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die entsprechende Satzungsänderung

Ablehnung
Begründung: Es ist nicht nachvollziehbar, einer Hauptversammlung einen Vorschlag zu einer Kapitalerhöhung zu unterbreiten und zugleich einen Antrag zur Beschlussfassung für den Erwerb eigener Aktien zu stellen. Siehe dazu Ausführungen zu TOP 7.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.