Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.05.12



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Hauptversammlung der Drägerwerk AG & Co. KGaA am 4.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2011, des vom Aufsichtsrat gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die Drägerwerk AG & Co. KGaA und den Konzern, des erläuternden Berichtes der persönlich haftenden Gesellschafterin zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 HGB, des Berichtes des Aufsichtsrates sowie des Berichtes des Gemeinsamen Ausschusses; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Drägerwerk AG & Co. KGaA zum 31. Dezember 2011

Zustimmung
Begründung: Der vorgelegte Jahresabschluss kann festgestellt werden.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Drägerwerk AG & Co. KGaA

Ablehnung
Begründung: Trotz des besten Jahres der Geschichte des Unternehmens soll die Dividende um ca. 84 % auf € 0,19 (Vorzüge) bzw. 0,13 (Stämme) gekürzt werden. Die Begründung ist, dass man wegen der \"makroökonomischen Unsicherheiten\" die Eigenkapitalquote von 35 auf 40% anheben will. Da diese Quote effektiv bereits bei ca. 34 % liegt, ist der Handlungsbedarf nicht so groß und dringend, dass eine so harte Maßnahme (und ausschließlich zu Lasten der Aktionäre) erfolgen müsste. Selbst unter Berücksichtigung eines \"Sicherheitsabschlages\" wegen des Eigenkapitals wäre eine Dividende in etwa auf Vorjahreshöhe oder wenigstens knapp darunter vertretbar und notwendig gewesen. Es besteht zudem der Eindruck, dass die genannte Begründung \"vorgeschoben\" ist und die Dividendenkürzung auch zur teilweisen Eigenfinanzierung (durch die Aktionäre selber) für den vor einigen Wochen angebotenen Rückkauf der Genussscheine dienen soll.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat das beste Ergebnis der Unternehmensgeschichte abgeliefert. Alle wesentlichen Kennziffern konnten gehalten oder sogar nochmals verbessert werden. Auch der Bereich Sicherheitstechnik ist wieder voll \"in sicherem Fahrwasser\". Angesichts dessen wäre eine Verweigerung der Entlastung alleine aufgrund der unakzeptablen Dividendenpolitik (vgl. o. TOP 2) insgesamt zu hart und nicht angemessen. Der Vertreter der SdK wird allerdings in der HV sehr deutlich machen, dass die p.h Gesellschafterin hier ihre Pflicht zur angemessenen Beteiligung der Aktionäre nicht im notwendigen Maß wahrgenommen hat.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Auch der AR hat wieder in 4 Sitzungen die Entwicklung der Unternehmens kontrolliert und konstruktiv begleitet. Allerdings werden im Bericht drei a.o. Sitzungen erwähnt. Trotz dieser ungewöhnlichen Häufung erfolgt keine Stellungnahme zum Inhalt dieser a.o. Sitzungen. Hier wäre ein detaillierterer Bericht erforderlich. Dies wird in der HV kritisch hinterfragt. Dafür gibt es sehr lobenswerten CG-Bericht, in dem u.a. die Anforderungen an Aufsichtsratskandidaten offengelegt werden. Angesichts dessen wäre auch bei diesem TOP eine Verweigerung der Entlastung nur wegen der Dividendenkürzung unverhältnismäßig. Zur Begründung und weiteren Vorgehensweise (mündliche Kritik in der HV) wird auf die Begründung zu TOP 3 verwiesen.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und der Quartalsfinanzberichte

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Anhaltspunkte gegen die erneute Bestellung von PwC ersichtlich. Der Berater macht erst die Prüfung erst seit 3 Jahren; auch die sonstigen Leistungen liegen mit knapp über 25% (gerade noch) im akzeptablen Rahmen.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG und zum Ausschluss des Andienungsrechts beim Erwerb und des Bezugsrechts bei der Veräußerung

Ablehnung
Begründung: Die Gesellschaft will bis zu 10 % eigene Aktien zurückkaufen. Dies ist zunächst von § 71 AktG her möglich. Im vorliegenden Fall sind aber die Modalitäten zu allgemein, großzügig und vage, so dass der endgültige Verwendungszweck nicht erkennbar ist: Laufzeit 5 Jahre; mögliche Verwendungszwecke sind: Einziehung; Verkauf an Aktionäre; Weggabe gegen Sachleistung, z.B. für Unternehmenserwerbe oder -beteiligungen; Ausgabe an Arbeitnehmer. Vor diesem Hintergrund erscheint die geplante Maßnahme als Vorratsbeschluss, zumal von einer gleichlautenden Ermächtigung in 2009 kein Gebrauch gemacht wurde. Auch passt die Maßnahme nicht zu der Begründung für die drastische Dividendenkürzung (TOP 2). Sie ist daher nicht zustimmungsfähig.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.