Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 09.05.12



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Hauptversammlung der Allianz SE am 9.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern, der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Trotz der erheblichen Ergebniseinbußen durch die Turbulenzen an den Kapitalmärkten ist die Gesellschaft in der Lage, Dividendenkontinuität zu wahren.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat den Konzern insgesamt erfolgreich durch ein schwieriges Jahr geführt.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Der AR ist erfolgreich und im Sinne der Aktionäre seinen Überwachungsaufgaben nachgekommen.

TOP 5
Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Die vorgeschlagenen Kandidaten verfügen über die erforderlichen Qualifikation und Unabhängigkeit, um die Anteilseigner zu vertreten.

TOP 6
Satzungsänderung zur Amtszeit des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die mit der möglichen Verkürzung der Amtszeit verbundene Flexibilität ist aus Aktionärssicht zu begrüßen.

TOP 7
Ermächtigung zu einem weiteren Bezugsrechtsausschluss für die Ausgabe von Aktien aus dem Genehmigten Kapital 2010/I im Rahmen der Zulassung von Allianz Aktien an einer Börse in der Volksrepublik China und entsprechende Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Grundsätzlich erscheint die vom Vorstand gegebene Begründung für den Hintergrund und die Voraussetzungen für eine Aktienzulassung in China plausibel. Zudem erfolgt der Bezugsrechtsauschluss innerhalb des bereits beschlossenen Höchstbetrages der zulässigen Ausschlüsse.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.