Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 24.05.12



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Hauptversammlung der DAB Bank AG am 24.5.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der DAB Bank AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte für die DAB Bank AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absätze 4 und 5, 315 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Billigung des neuen Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung.
Begründung: Die vorgeschlagene Änderung des Vergütungssystems ist nicht nachvollziehbar. Es sind im Vergütungsbericht keine objektiven Kriterien genannt, anhand welcher ein außenstehender Aktionär bei Kenntnis der erzielten Unternehmensergebnisse ungefähr die daher fällige Gesamtvergütung errechnen kann. Vielmehr scheint man mit den gewählten Worten das Vergütungssystem möglichst unklar lassen zu wollen, um somit einen möglichst breiten Auslegungsspielraum zu erlangen und die Vergütung somit in die Hände des Aufsichtsrates zu geben. Dies ist aus Aktionärssicht nicht akzeptabel.

TOP 3
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der DAB Bank AG zur Ausschüttung einer Dividende

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,22 € je Aktie entspricht einer Ausschüttungsquote bezogen auf den Konzernjahresüberschuss von ca. 96%. Dies entspricht quasi einer Vollausschüttung des erzielten Gewinnes. Aufgrund der \"Reife\" des Geschäftsmodells und der stabilen bilanziellen Situation erscheint dies angemessen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung.
Begründung: Die DAB Bank hat sich im Jahr 2011 in einem schwierigem wirtschaftlichen Umfeld stabil entwickelt. Der Konzernjahresüberschuss und die Anzahl der verwalteten Depots konnten leicht gegenüber den Vorjahreswerten gesteigert werden. Dem Unternehmen fiel es jedoch als \"Dino\" in einem gereiften Markt schwer, neue Innovationen zu entwickeln und auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zurückzukehren. Hieran muss in den nächsten Jahren noch weiter gearbeitet werden.

TOP 5
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat in insgesamt fünf Sitzungen die Arbeit des Vorstandes überwacht und stand diesem auch beratend zur Seite. Zur effizienten Aufteilung der Arbeit hat der Aufsichtsrat zudem einen Präsidialausschuss und einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Aus Sicht der SdK liegen keine Erkenntnisse vor, welche eine Nichtentlastung des Aufsichtsrates rechtfertigen würden.

TOP 6
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts und sonstiger Zwischenberichte

Zustimmung .
Begründung: Die KPMG AG gehört zu den weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und erscheint somit als Abschlussprüfer der DAB Bank AG geeignet zu sein.

TOP 7
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals II und entsprechende Satzungsanpassung sowie Ermächtigung zur Satzungsanpassung

Ablehnung.
Begründung: Die Gesellschaft verfügt bereits über ein genehmigtes Kapital in Höhe von ca. 27,2% des bestehenden Grundkapitals. Auch die bilanziellen Verhältnisse der Gesellschaft sind geordnet, so dass kein Bedarf an einer Stärkung der Eigenkapitalbasis besteht. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum der Gesellschaft ein weiteres genehmigtes Kapital in der geforderten Größenordnung zu genehmigt werden sollte. Im Falle von größeren Akquisitionen müssten diese zunächst den Aktionären vorgestellt werden, um dann über die Transaktion und die dafür notwendigen Kapitalbeschlüsse entscheiden zu können. Ein Vorratsbeschluss erscheint aktuell hier nicht nötig zu sein.

TOP 8
Beschlussfassung über die Beschränkung auf die elektronische Übermittlung von Mitteilungen an Aktionäre gemäß §§ 125, 128 AktG und entsprechende Satzungsergänzung

Ablehnung.
Begründung: Da sich unter den Aktionären der DAB Bank AG auch viele ältere Aktionäre befinden, welche nicht über die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation verfügen, erscheint es auch für die kommenden Jahre noch angebracht zu sein, die Dokumente in Papierform zu übersenden. Eine Zustimmung könnte erfolgen, wenn sich die Gesellschaft dazu verpflichtet, auf Anforderung auch alle Dokumente in Papierform zukommen zu lassen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.