Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.04.12



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Hauptversammlung der Beiersdorf AG am 26.04.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit den Berichten über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Eine unveränderte Dividende von € 0,70 je Aktie ist bei einem rückläufigen Ergebnis als sehr fair zu bezeichnen. Die Ausschüttungsquote liegt oberhalb von 50%.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Auch wenn die vorgelegten Zahlen schlechter als im Vorjahr sind, ist immer noch ein Ergebnis auf hohem Niveau erzielt worden.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Zustimmung
Begründung: Die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bedürfen aus Sicht der Aktionäre eine Verbesserung hinsichtlich einer guten Unternehmensführung. Mitglieder des Großaktionärs sollen - so die Presse - über die üblichen Kontroll- und Beratungsfunktionen eines Aufsichtsratsmitglieds hinaus, in das operative Geschäft eingreifen. Dieses kann langfristig für einen Konzern und die Ausübung einer Kontrollfunktion nicht akzeptiert werden.
Da die vorgelegten Zahlen nach wie vor gut sind, empfehlen wir die Entlastung des Aufsichtsrates.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Ablehnung
Begründung: Für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sollte dieser nahezu ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen erbringen. Der Geschäftsbericht weist jedoch bei einem Honorar von über € 1,5 Mio. nahezu ein Drittel für sonstige Leistungen und Steuerberatung aus. Dieses muss hinterfragt werden und führt im Vorwege zur Ablehnung der Wahl des Wirtschaftsprüfers.

TOP 6
Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat

Einzelwahl
Begründung: Mit der Wahl von Herrn Thomas-B. Quaas und Frau Dr. Dr. Christine Martel sowie der Ersatzkandidatin Frau Dreyfus werden bekannte und geeignete Persönlichkeiten vorgeschlagen. Mit Ausnahme von Herrn Quaas, der auf Vorschlag des Großaktionärs ohne Beachtung einer von der SdK geforderten Cooling-off-Periode gewählt werden soll, stimmt die SdK den Wahlvorschlägen zu. Die unbestrittene Fachkompetenz von Herrn Quaas sollte Gesellschaft und Konzern nach Auffassung der SdK daher grundsätzlich nicht über ein Aufsichtsratsmandat, sondern über einen Beratervertrag nutzbar gemacht werden.

TOP 7
Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags

Zustimmung
Begründung: Dies dient der steuerlichen Optimierung im Konzern.

TOP 8
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder

Ablehnung
Begründung: Das Vergütungsmodell ist aus Sicht der SdK zu komplex und in Teilen intransparent.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.