Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 30.04.12



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Hauptversammlung der Delticom AG am 30.04.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011, des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 und 289 Absatz 5 des Handelsgesetzbuchs

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Delticom schüttet 97% (!) des Jahresüberschusses aus und hält damit an der Linie der vergangenen Jahre fest. Bei einer Eigenkapitalquote von 45% und äußerst geringen Finanzschulden ist diese Ausschüttungspolitik absolut vertretbar und Aktionärs-freundlich.

TOP 3
Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat wiederum erfolgreich gearbeitet und den Wachstumskurs der vergangenen Jahre erfolgreich fortgesetzt: der Umsatz ist um 14% gegenüber dem sehr guten Vorjahr gestiegen, das EBIT um 11%. Außerdem ist das Unternehmen gut aufgestellt für weiteres – organisches - Wachstum in der Zukunft.

TOP 4
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Der Aufsichtsrat hat offensichtlich seinen Anteil zum Erfolg des Unternehmens durch Kontrolle und Beratung des Vorstands beigetragen. Der Aufsichtsratsvorsitzende – Anteilseigner mit 28,9% der Aktien – begleitet den Vorstand aktiv.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 und des Prüfers für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichtes zum 30. Juni 2012

Zustimmung
Begründung: Gegen die Wiederwahl von PwC bestehen keine Bedenken. Die bisherigen Prüfungen sind ohne Beanstandung erfolgt. Sonstige Beratungsleistungen werden nicht in nennenswertem Umfang erbracht.

TOP 6
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Delticom AG

Ablehnung
Begründung: Das neue System der Vergütung der Vorstandsmitglieder scheint zwar den geänderten Anforderungen des Aktienrechts und des Deutschen Corporate Governance Kodex zu entsprechen, doch wird nicht dargestellt, zu welchen Vergütungshöhen es führt. Stattdessen wird darauf verwiesen, dass einzelne Parameter vom Aufsichtsrat festgesetzt werden. Insofern wird die Billigung eines Systems erwartet, das in seiner Tragweite nicht konkret dargestellt wird. Außerdem ist die Darstellung des Systems weder im Geschäftsbericht noch in der Einladung zur Hauptversammlung enthalten, sondern muss vom Aktionär von der Homepage der Gesellschaft heruntergeladen werden. Insofern wird vorab unzureichend informiert.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.