Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 26.04.12



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Hauptversammlung der Renk AG am 26.4.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RENK Aktiengesellschaft sowie des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2011, des Lageberichts der RENK Aktiengesellschaft und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2011 einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289 Abs. 4, § 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Verwendung des Bilanzgewinns der RENK Aktiengesellschaft

Ablehnung
Begründung: Mittels des Dividendenvorschlags sollen, bei einem Konzernergebnis je Aktie von 5,58 €, gegenüber Vorjahr unverändert 1,80 € je Aktie ausgekehrt werden. Dieses entspricht einer Ausschüttungsquote von etwa 32% und liegt damit außerhalb der von der SdK geforderten, in etwa hälftigen Teilung des Konzernjahresüberschusses zwischen Aktionär und Gesellschaft.

TOP 3
Entlastung des Vorstands

Zustimmung
Begründung: Der Vorstand hat die für 2011 gesetzten Ziele in einem wirtschaftlich schwierigen Marktumfeld dennoch erreicht und ein ordentliches Ergebnis abgeliefert.

TOP 4
Entlastung des Aufsichtsrats

Antrag auf Einzelentlastung
Begründung: Man könnte zwar davon ausgehen, dass der Aufsichtsrat seinen gesetzlich vorgegebenen Verpflichtungen nachgekommen ist. Dies ist aber aus dem Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden, der, wie im Vorjahr schon moniert, einmal mehr oberflächlich und nur sehr allgemein gehalten ist, dabei auch noch überwiegend wortgleich zu 2010, nicht nachvollziehbar. Deshalb wird Einzelentlastung beantragt und dem AR-Vorsitzenden die Entlastung versagt werden.

TOP 5
Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat

Zustimmung
Begründung: Mit Frau Hiltrud Werner kommt eine ausgewiesene Finanzexpertin in dieses Gremium. Gegen ihre Wahl in den Aufsichtsrat bestehen keine Bedenken.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Gegen eine Wiederwahl von PwC bestehen keine Bedenken. Die weiteren Leistungen der WP betrugen keine 20% der Gesamtkosten. Es wird aber empfohlen, Steuerberatungsleistungen künftig durch Dritte in Anspruch zu nehmen, da hier aktuell Beratung und deren Prüfung quasi auf einer Ebene liegen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.