Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der außerordentliche Hauptversammlung am 18.04.12



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a.o. Hauptversammlung der TDS Informationstechnologie AG am 18.4.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Einziger Tagesordnungspunkt
Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der TDS Informationstechnologie Aktiengesellschaft auf die Fujitsu Services Overseas Holdings Limited, London, Großbritannien (Hauptaktionärin), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG

Ablehnung
Begründung: Ein Squeeze out ist der schwerste Eingriff in die Rechtsstellung eines Aktionärs und führt zur zwangsweisen Übertragung seiner Aktien an den Hauptaktionär. Nach dem Rechtsverständnis der SdK ist jede nicht im öffentlichen Interesse stattfindende Enteignung mit der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Die SdK lehnt den „Squeeze Out“ – egal in welcher Form (aktienrechtlich, übernahmerechtlich, umwandlungsrechtlich) unabhängig von der Frage der Angemessenheit der Barabfindung aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Die angebotene Abfindung entspricht häufig nicht dem wahren Wert der Beteiligung, da der Hauptaktionär bestrebt ist, einen möglichst geringen Preis zu zahlen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genannten Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.