Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 19.04.12



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Hauptversammlung der Sartorius AG am 19.4.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Sartorius Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, des zusammengefassten Lageberichts für die Sartorius Aktiengesellschaft und den Konzern jeweils mit dem darin eingeschlossenen erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der Sartorius Aktiengesellschaft

Zustimmung.
Begründung: Nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr 2011 schlägt die Verwaltung vor, die Dividende je Stammaktie von 0,60€ auf 0,80€ zu erhöhen (Vorzugsaktie von 0,62€ auf 0,82€). Obwohl die Ausschüttungsquote recht niedrig ist, ist dieser Vorschlag aufgrund der kontinuierlich gestiegenen Dividendenzahlungen in den letzten drei Jahren zufriedenstellend und damit aus Sicht der SdK zustimmungswürdig.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Das abgelaufene Geschäftsjahr 2011 war für den Sartorius Konzern ein überaus erfolgreiches Jahr. Es konnten alle relevanten Unternehmenskennzahlen verbessert werden. Auch die Transparenz und das Berichtswesen des Vorstands sind vorbildlich.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Der Aufsichtsrat hat seine Kontrollaufgaben gegenüber dem Vorstand sowie seine beratende Tätigkeit im Sinne einer zukunftsgerichteten Überwachung erfüllt. Auch die Transparenz und Offenheit sowie die Qualität des Aufsichtsratsberichts sind lobenswert zu erwähnen.

TOP 5
Wahlen zum Aufsichtsrat

a.) Wahl von Herrn Dr. Dirk Basting
Zustimmung.
Begründung: Es liegen keine Gründe vor, Herrn Dr. Basting nicht für eine weitere Amtsperiode zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

b.) Wahl von Herrn Dr. Lothar Kappich
Zustimmung.
Begründung: Es liegen keine Gründe vor, Herrn Dr. Kappich nicht für eine weitere Amtsperiode zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

c.) Wahl von Herrn Prof. Dr. Gerd Krieger
Zustimmung.
Begründung: Es liegen keine Gründe vor, Herrn Prof. Krieger nicht für eine weitere Amtsperiode zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

d.) Wahl von Herrn Prof. Dr. Arnold Picot
Zustimmung.
Begründung: Es liegen keine Gründe vor, Herrn Prof. Picot nicht für eine weitere Amtsperiode zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

e.) Wahl von Herrn Prof. Dr. Thomas Scheper
Zustimmung.
Begründung: Es liegen keine Gründe vor, Herrn Prof. Scheper nicht für eine Amtsperiode zum Aufsichtsratsmitglied zu wählen.

f.) Wahl von Herrn Prof. Dr. Klaus Rüdiger Trützschler
Ablehnung.
Begründung: Aufgrund der großen Anzahl an weiteren Aufsichtsratsmandaten (Mitglied in den Aufsichtsräten der Takkt AG (Vorsitzender), der Wuppermann AG (Vorsitzender), der Zwiesel Kristallglas AG (Vorsitzender), der Bilfinger Berger AG und der Celesio AG) sowie im Verwaltungsrat der Wilh. Werhan KG, erscheint es der SdK fraglich, ob Herrn Prof. Trützschler ausreichend Zeit zur Verfügung steht, um sein Aufsichtsratsmandat bei der Sartorius AG übernehmen und ausführen zu können.

TOP 6
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts 2012

Ablehnung
Begründung: Auch wenn die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, aus Sicht der Sdk grundsätzlich geeignet ist die Abschlussprüfung für Konzern und Gesellschaft vorzunehmen, lehnt die SdK den Beschlussvorschlag aufgrund zu hoher außerhalb der Abschlussprüfung und vorwiegend für Steuerberatung erbrachter (Beratungs)Leistungen ab. Die SdK fordert hier prinzipiell eine strenge Trennung zwischen Prüfung und Beratung, um so die Unabhängigkeit der Abschlussprüfung sicherzustellen.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.