Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 04.04.12



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Hauptversammlung der Daimler AG am 4.4.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Daimler AG, des gebilligten Konzernabschlusses, des für die Daimler AG und den Konzern zusammengefassten Lageberichts mit den erläuternden Berichten zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung.
Begründung: Die Ausschüttungsquote liegt am unteren Ende der von der SdK geforderten Range von 40-60 % und ist auch aus unserer Sicht vertretbar.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Angesichts vieler auch erfreulicher Zahlen und vor dem Hintergrund, dass Daimler im vergangenen Jahr kein Wertvernichter war, kann die Entlastung erteilt werden. Sie soll auch als Ermutigung dienen, sich in der Auseinandersetzung mit noch erfolgreicheren Konkurrenten wieder den Spitzenplatz zu erkämpfen. Im Branchenvergleich überzeugt die Rentabilität nicht und auch der Kursverlauf ist kein Anlass zum Jubel.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung.
Begründung: Der Vorstand hat im letzten Jahr ordentliche Arbeit geleistet. Der Aufsichtsrat hat ihn mit - wie sein Bericht zeigt - nachvollziehbarer Schwerpunktsetzung dabei unterstützt.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung.
Begründung: Es sind keine entgegenstehenden Gesichtspunkte erkennbar. Insbesondere entsprach der Anteil der Steuerberatungsleistungen an der Gesamtvergütung im letzten Jahr den SdK-Vorgaben.

TOP 6
Beschlussfassung über die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Zustimmung.
Begründung: Der Vorgeschlagene ist persönlich und fachlich geeignet.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.