Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 20.04.12



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Hauptversammlung der ATOSS Software AG am 20.04.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der ATOSS Software AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011, der Lageberichte der ATOSS Software AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011 und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 sowie 315 Abs. 4 HGB

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zustimmung
Begründung: Mit einer Ausschüttung von EUR 0,71 je Stückaktie und einem Gesamtbetrag von EUR 2.823.363,28 schüttet die Gesellschaft knapp 50 % des Konzernergebnisses in Höhe von EUR 5.675 Mio. aus. Diese Quote entspricht den Vorstellungen der SdK e.V. und ist daher nicht zu beanstanden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Im Berichtsjahr ist der Konzernumsatz um 8 % auf EUR 31,575 Mio. und das Nettoergebnis des Konzerns um 18 % auf EUR 5,675 Mio. angestiegen. Der Bilanzgewinn des Jahres 2011 beträgt EUR 12.907.244,23. Es besteht kein Anlass daran zu zweifeln, dass der Vorstand seinen Pflichten im Berichtsjahr ordnungsgemäß nachgekommen ist. Aus Sicht der SdK e.V. ist ihm daher die Entlastung zu erteilen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2011

Zustimmung
Begründung: Die Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr stabil entwickelt und konnte sowohl Umsatz als auch Ergebnis deutlich steigern. Es ist daher davon auszugehen, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungs- und Beratungsfunktionen ordnungsgemäß wahrgenommen hat. Der Aufsichtsrat tagte in insgesamt 4 Sitzungen. Es ist auch kein anderer Grund dafür erkennbar, den Aufsichtsratsmitgliedern die Entlastung zu verweigern.

TOP 5
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012

Zustimmung
Begründung: Es besteht kein Zweifel daran, dass der bisherige Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer auch künftig über die nötige Unabhängigkeit verfügt. Gegen seine Wiederwahl bestehen daher keine Bedenken.

TOP 6
Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zu deren Verwendung einschließlich der Ermächtigung zur Einziehung erworbener eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugsrechts und etwaiger Andienungsrechte

Zustimmung
Begründung: Die SdK e.V. hält es grundsätzlich für angemessener, in eine Bonusdividende für die Aktionäre zu investieren als eigene Aktien zurück zu kaufen. Im Hinblick auf die gute und stabile Dividendenpolitik der Gesellschaft kann dem Beschlussvorschlag aber zugestimmt werden.

TOP 7
Aufhebung des bestehenden bedingten Kapitals I, II, III und IV und Satzungsänderung

Zustimmung
Begründung: Das bedingte Kapital diente der Erfüllung der Wandlungsrechte aus vinkulierten Namens- Wandelschuldverschreibungen, die nach Maßgabe entsprechender Hauptversammlungsbeschlüsse aus den Jahren 2002, 2003 und 2004 ausgegeben wurden. Die dem Vorstand dabei eingeräumten Ermächtigungen zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sind mittlerweile ausgelaufen. Es bestehen keine Wandlungsrechte mehr. Aus diesem Grund ist es richtig, das Bedingte Kapital I bis IV auszuheben und die Satzung entsprechend zu berichtigen.

TOP 8
Änderung von § 17 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung)

Teilweise Ablehnung
Begründung: Einer Satzungsänderung, wonach das Wort „Vorsitzender“ durch „Versammlungsleiter“ ersetzt wird, stehen keine Bedenken entgegen.
Der beabsichtigten Beschränkung des Frage- und Rederechts der Aktionäre kann aber nicht zugestimmt werden.
Das – unbeschränkte – Frage- und Rederecht ist ein Grundrecht des Aktionärs. Schließlich ist es ihm nahezu ausschließlich im Rahmen von Hauptversammlungen möglich, durch gezielte Fragestellungen Einblick zu nehmen in die Geschäftsabläufe seiner Gesellschaft. Durch die Redebeiträge entsteht ein Meinungsaustausch zwischen der Verwaltung und den Aktionären, der unumgänglich ist für die Leitung des Unternehmens und die Abstimmung zwischen der Verwaltung und den Eigentümern der Gesellschaft. Dieses Frage- und Rederecht darf nicht einseitig beschränkt werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.