Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 16.03.12



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Hauptversammlung der Eisen- und Hüttenwerke AG am 16.3.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009/10, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach § 289 Absatz 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2010/11

Ablehnung
Begründung: Es wird mehr als der erwirtschaftete Gewinn ausgeschüttet, die Differenz wird aus den Gewinnrücklagen genommen. Der SdK lehnt grundsätzlich Dividendenausschüttungen ab, die nicht im Geschäft verdient wurden. Die Sonderdividende, die für das letzte Jahr in Höhe von 4 € beantragt wurde, sollte auf keinen Fall jetzt als „Trostpflaster“ in Teilpartien über die Jahre ausgeschüttet werden.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/11

Zustimmung
Begründung: Zwar ist immer noch richtig erkennbar, dass die Vorstände bei der Beteiligungspolitik vor allem die Interessen der EHW-Aktionäre und nicht ausschließlich die des ThyssenKrupp Konzern vertreten, dennoch ist als erster wichtiger Schritt zu konstatieren, dass die freien Mittel zu besseren Konditionen als in der Vergangenheit angelegt wurden. Durch die Anlage im ThyssenKrupp Konzern besteht das Klumpen-Risiko jedoch weiterhin.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/11

Ablehnung
Begründung: Es besteht durch die Anlage von 150 Mio. € Kapital in nur zwei Gesellschaften ein Klumpenrisiko für die EHW. Alternative Investments wurden nicht getätigt. Der Aufsichtsrat ist weder seiner Beratungspflicht in strategischen Fragen noch seiner Kontrollfunktion in Risikofragen (Abrutschen des Beteiligungsergebnisses) hinreichend nachgekommen.

TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2010/11

Zustimmung
Begründung: 9000 € je Mitglied und das Doppelte für den ARV scheint angemessen, obwohl in der Gesellschaft keine wesentlichen Entscheidungen getroffen wurden, insbesondere solche, die das Risiko für die Zukunft verringern.

TOP 6
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr

Ablehnung
Begründung: KPMG prüft seit Jahren sowohl den Thyssen-Konzern als auch die Eisen- und Hüttenwerke. Die Unabhängigkeit, vor allem aus Sicht der 12% Minderheitsaktionäre, ist nicht gegeben. Es sollte eine andere Prüfgesellschaft gewählt werden.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.