Geplantes Abstimmungsverhalten der SdK auf der ordentliche Hauptversammlung am 15.02.12



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Hauptversammlung der TUI AG am 15.02.2012

Voraussichtliches Abstimmungsverhalten der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

TOP 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses des Geschäftsjahres 2010/11 per 30. September 2011, des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lage- und Konzernlageberichts mit dem erläuternden Bericht zu den Angaben nach den §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats

Keine Abstimmung erforderlich.

TOP 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2010/11 vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011

Zustimmung
Begründung: Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Aufgrund der in den vergangenen Jahren erheblichen Sonderbelastung und des noch nicht erfolgten vollständigen Verkaufs der Hapag Lloyd AG Beteiligung, stimmen wir dem Vorschlag der Verwaltung zu, um das noch sehr niedrige Eigenkapital von knapp 19 % weiterhin zu stärken.

TOP 3
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010/11 vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011

Zustimmung
Begründung: Sowohl der Umsatz wie auch die Erträge sind trotz eines schwierigen Geschäftsjahres weiter gestiegen. Auch die Nettoverbindlichkeiten konnten kräftig abgebaut werden, so dass wir uns dem Vorschlag der Verwaltung, den Vorstand zu entlasten, anschließen.

TOP 4
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010/11 vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2011

Zustimmung
Begründung: Soweit ersichtlich, hat der Aufsichtsrat seine Pflichten zur Beratung und Überprüfung des Vorstandes erfolgreich durchgeführt.

TOP 5
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011/12 vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012

Zustimmung
Begründung: Es sind keine Punkte ersichtlich, die gegen die Wahl von PWC sprechen.

TOP 6
Erteilung einer neuen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses unter anderem nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sowie Schaffung eines neuen bedingten Kapitals unter Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der TUI AG (Satzungsänderung)

Ablehnung
Begründung: Es wird vorgeschlagen, eine Ermächtigung von bis zu einer Milliarde Euro sowie ein bedingtes Kapital zur Erfüllung von Wandlungs- oder Optionsrechten von Euro 120 Millionen. Dieses bedingte Kapital beträgt knapp 20 % des gezeichneten Kapitals von Euro 643 Millionen und soll auch vollumfänglich für eine Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und mit Bezugsrechtsausschluss zur Verfügung stehen. Dieses lehnt die SdK ab.

Auf der Hauptversammlung kann aus sachlichen Gründen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen von oben genanntem Abstimmungsverhalten abgewichen werden.

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Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.